Gutachter Thomas Havranek will dem Staatsanwalt ermöglichen, über Julius Meinls U-Haft im April 2009 "offen zu reden".
Wien/APA. Der frühere Meinl-Gutachter Thomas Havranek geht in die Offensive. Nachdem er von Julius Meinl beziehungsweise der Meinl Bank wegen seines Gutachtens auf zehn Mio. Euro Schadenersatz verklagt worden war, verkündet Havranek der Republik den Streit. Er fordert sie also auf, auf seiner Seite gegen Meinl in das Verfahren einzutreten. Damit solle dem von Meinl wiederholt attackierten Staatsanwalt Markus Fussenegger ermöglicht werden, die Hintergründe der seinerzeitigen U-Haft über Julius Meinl im April 2009 zu erläutern.
Havranek war wegen Befangenheit vom Meinl-Verfahren abberufen worden. In der Klage gegen ihn wird moniert, dass Havraneks Gutachten daran schuld sei, dass Meinl 2009 kurzzeitig in U-Haft genommen wurde. Meinl klagte vier Millionen Euro ein – wegen eines entgangenen Konsulentenvertrags und wegen künftiger Schäden. Die Bank wiederum machte einen Einnahmenrückgang von fünf Mio. Euro geltend – aufgrund der U-Haft sei ein Imageschaden und somit ein Kundenabgang erfolgt. Eine weitere Million entfällt auf ein Feststellungsbegehren.
Die nunmehrige Streitverkündung Havraneks bezeichnet dessen Anwalt als taktischen Schritt. Jetzt könne der Staatsanwalt als Zeuge auftreten oder Schriftsätze einbringen. „Sonst ist er ja immer an seine Amtsverschwiegenheit gebunden. So kann er offen reden“, sagt der Anwalt. Nämlich über die Verhängung der U-Haft über Julius Meinl.
„Steuerzahler soll zahlen“
Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl findet den Schachzug Havraneks „unglaublich“: „Im Falle einer Verurteilung Havraneks soll also der Steuerzahler für Gutachterfehler aufkommen“, mokiert er sich. Staatsanwalt und Gutachter hätten „schwerwiegende Fehler“ begangen und versuchten nun, die finanziellen Folgen auf die Meinl Bank sowie auf den Steuerzahler „abzuwälzen“.