Franz Hörmann soll den Holocaust relativiert haben. Die Staatsanwalt sieht keinen Verstoß gegen das Verbot der Leugnung von Nazi-Verbrechen.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Ermittlungen gegen den umstrittenen Wirtschafts-Wissenschafter Franz Hörmann eingestellt. Ermittelt worden war, weil sich Hörmann in einem - unveröffentlichten - Interview für die Uni-Zeitung relativierend zum Holocaust und der Existenz von Gaskammern geäußert haben soll. Die Wirtschaftsuniversität Wien hatte den außerordentlichen Professor daraufhin Anfang Februar suspendiert, Straf- und Diszplinaranzeige eingebracht.
Ermittelt worden war gegen Hörmann wegen des Verdachts des Verstoßes Par. 3h Verbotsgesetz, also der Leugnung der Nazi-Verbrechen. Die Staatsanwaltschaft erachtet diesen Tatbestand für nicht erfüllt. Sie verweist im Einstellungsbescheid auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (OGH). Demnach liegt "bei (allenfalls auch nur vorgetäuschter) persönlicher Unsicherheit hinsichtlich der Existenz von Gaskammern weder ein direktes noch ein indirektes Abstreiten bzw. Verneinen, wie es für die Verwirklichung des in Rede stehenden Tatbestandes durch 'Leugnen' erforderlich ist, vor".
Noch nicht beendet ist das Verfahren bei der Disziplinarkommission im Wissenschaftsministerium. Es war wegen des Strafverfahrens von Gesetzes wegen unterbrochen.
(APA)