Reform: Kleinstparteien fallen um Gelder um

The Austrian candidate for the European parliament elections Martin leaves after a news conference in
The Austrian candidate for the European parliament elections Martin leaves after a news conference in(c) REUTERS (Miro Kuzmanovic)
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Die Reform der Parteifinanzierung trifft vor allem jene Parteien, die nicht im Parlament vertreten sind. So fällt etwa die Wahlkampfkostenrückerstattung für die Liste Hans Peter Martin.

Die Regierung beschließt am Dienstag ihr angekündigtes Transparenzpaket und die Reform der Parteienfinanzierung. Letztere segnet im wesentlichen den Status quo ab, enthält aber einen Fallstrick für jene Parteien, die nicht im Parlament vertreten sind - etwa die nur im EU-Parlament vertretene Liste Hans Peter Martin. Sie werden künftig keine Mittel aus der staatlichen Parteienförderung mehr erhalten, bestätigten Vizekanzler Michael Spindelegger und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (beide ÖVP) sowie Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) vor dem Ministerrat.

Wesentlichste Änderung bei der staatlichen Parteienförderung ist, dass die Wahlkampfkostenrückerstattung (13 bis 14 Millionen Euro nach Nationalrats- und EU-Wahlen) abgeschafft und in die laufende Parteienförderung eingerechnet wird. Diese kommt allerdings nur jenen Parteien zugute, die auch den Einzug in den Nationalrat geschafft haben. Wer nur im EU-Parlament vertreten ist, wie die Liste Hans Peter Martin, hat bisher einen Teil der Wahlkampfkostenrückerstattung erhalten. Künftig gehen diese Parteien aber leer aus.

Bestätigt wurde von dem vor dem Ministerrat eintreffenden Regierungsmitglieder vor Sitzungsbeginn der geplante Korridor für die öffentliche Parteienfinanzierung der Länder. Dieser wird künftig zwischen 10 und 22 Euro je Wahlberechtigtem liegen. Und damit im wesentlichen den Status quo abbilden.

(APA)

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