Die Parteienförderung des Bundes steigt, Länder-Förderungen werden begrenzt. Hier ein Überblick zur Reform der Parteienförderung.
SPÖ und ÖVP haben am Dienstag den Entwurf für das neue Parteiengesetz vorgelegt, das neben dem "Transparenzpaket" auch eine Reform der staatlichen Parteienförderung enthält. Kernpunkt ist die Anhebung der Subventionen auf Bundesebene sowie ein Korridor für die Länder. Außerdem sollen die Parteifinanzen künftig transparenter werden - u.a. durch Offenlegung von Spenden über 5.000 Euro. Grauzonen bleiben jedoch auch im neuen Gesetz gleich mehrfach erhalten. Und Geldstrafen für Funktionäre, die Spenden verschleiern, soll es nun doch nicht geben. Hier ein Überblick:
PARTEIENFÖRDERUNG
Der Bund soll künftig für jeden Wahlberechtigten mindestens fünf und maximal elf Euro an die Parteien ausschütten. Weil es derzeit nur 2,41 Euro sind, wird die Förderung somit auf fünf Euro mehr als verdoppelt. Im Gegenzug wird zwar die Wahlkampfkostenrückerstattung nach Nationalrats- und EU-Wahlen gestrichen, aber auch nach Abzug dieser Mittel bleibt den Parteien noch ein ordentliches Körberlgeld.
Parteienförderung gibt es (wie bisher) auch für jene Parteien, die bei Nationalratswahlen zwar über ein Prozent der Stimmen kommen, den Einzug in den Nationalrat aber nicht schaffen. Wer dagegen nur bei EU-Wahlen antritt und sich damit bisher Wahlkampfkostenrückerstattung sichern konnte, geht künftig leer aus. Nicht von der Neuregelung berührt sind die zusätzlichen Förderungen für Parlaments- und Landtagsklubs sowie Parteiakademien.
Die Bundesländer können weiterhin höhere Förderungen an ihre Parteien ausschütten als der Bund. Auch hier gilt künftig aber ein verfassungsrechtlich vorgegebener "Korridor" von fünf bis elf Euro - und zwar jeweils für die Landes- und die Gemeindeebene. In Summe können die Länder also zwischen 10 und 22 Euro ausschütten, was den Status quo im wesentlichen bestätigen dürfte. Wien (24 Euro) und Oberösterreich (20 Euro plus vier Euro auf Gemeindeebene) müssten in ihren Landesparteienförderungs-Gesetzen aber wohl Kürzungen vornehmen.
WAHLKAMPFKOSTEN
Wahlkampfkosten werden in Zukunft begrenzt: Gelten soll das Limit für die Zeit "zwischen der Festsetzung des Wahltages und dem Wahltag". In dieser Zeit darf jede Partei maximal sieben Mio. Euro ausgeben. Überschreitungen werden von der Parteienförderung abgezogen.
PARTEISPENDEN
Die Parteien sollen in ihrem Rechenschaftsbericht (siehe unten) künftig Spenden auflisten, die an die Partei und ihre Untergliederungen, an parteinahe Organisationen sowie an Abgeordnete geflossen sind. Wenn Spenden 5000 Euro jährlich überschreiten, werden auch Name und Anschrift der Spender offengelegt. Stückelungen zur Unterschreitung der Grenze werden verboten. Einzelspenden über 50.000 Euro müssen umgehend veröffentlicht werden.
Verboten werden Spenden von Parlamentsklubs, Parteiakademien, öffentlich-rechtliche Körperschaften, sowie von Unternehmen mit zumindest 25 Prozent Staatsanteil. Ebenfalls untersagt: Auslands- und Barspenden ab 2.500 Euro, anonyme Spenden und weitergeleitete Spenden Dritter ab 1.000 Euro. Strengere Regeln auf Landesebene sollen zulässig sein.
GRAUBEREICHE
Nicht als Spende ausgewiesen werden müssen allerdings auch künftig Einnahmen aus Sponsoring, Inseraten sowie Personal- und Sachspenden. Diese Beträge werden lediglich als Gesamtsumme im jährlichen Rechenschaftsbericht ausgewiesen. Von wem das Geld gekommen ist, soll die Öffentlichkeit aber nicht erfahren. Auch das Medientransparenzgesetz greift hier nur bedingt, weil es nur für öffentliche Unternehmen gilt. Die Inserate von Privatunternehmen wie Raiffeisen oder Novomatic in Parteizeitungen werden davon nicht erfasst.
RECHENSCHAFTSBERICHTE
Die Qualität der Rechenschaftsberichte, in denen die Parteien jährlich ihre Einnahmen und Ausgaben melden, wird verbessert. Künftig sollen dort nicht nur die Finanzen der Bundespartei erfasst werden, sondern auch Landes-, Bezirks- und Gemeindeorganisationen. Außerdem werden zusätzliche Informationen abgefragt, nämlich Einnahmen aus Sponsoring und Inseraten, Sachleistungen und Personalspenden. Vorgelegt werden müssen die Berichte künftig drei Monate früher (bis 30. Juni), veröffentlicht im Internet (derzeit "Wiener Zeitung").
PARTEIUNTERNEHMEN
Teil des Rechenschaftsberichts ist künftig auch eine Liste jener Unternehmen, an denen die Parteien 5 Prozent direkt oder 10 Prozent indirekt halten. Der Rechnungshof soll dann dafür sorgen, dass sämtliche Geschäfte öffentlicher Unternehmen mit den Parteiunternehmen beziffert werden. Damit soll transparent werden, ob Regierungsparteien ihren Einfluss geltend machen, um Parteifirmen Aufträge zu verschaffen.
KONTROLLE und SANKTIONEN
Die Kontrolle der Rechenschaftsberichte übernehmen zwei Wirtschaftsprüfer, die künftig alle fünf Jahre wechseln sollen. Deren Unterlagen werden in weiterer Folge vom Rechnungshof geprüft, der allerdings keinen direkten Einblick in die Parteifinanzen erhält. Stellt dieser Unregelmäßigkeiten fest, können Sanktionen verhängt werden: Bis zu 30.000 Euro für falsche Angaben im Rechenschaftsbericht, bis zu 100.000 Euro für falsche Angaben über Parteiunternehmen. Und bei nicht gemeldeten Spenden bzw. Überschreitung des Wahlkampfkosten-Limits das bis zu Dreifache der jeweiligen Summe.
Verhängt werden sollen die Strafen von einem "Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat". Er soll aus drei Mitgliedern bestehen, die (nach Dreiervorschlägen der drei Höchstgerichtspräsidenten) von der Regierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats ausgewählt werden. Strafen werden, wenn das möglich ist, direkt von der Parteienförderung abgezogen oder ansonsten vom Kanzleramt eingefordert.
INKRAFTTRETEN
Die meisten Neuregelungen (inklusive Spendenoffenlegung, Spendenverbote und die Anhebung der Fördermittel des Bundes) treten mit 1. Juli in Kraft. Der erste Rechenschaftsbericht nach den neuen Regeln muss damit am 30. Juni 2013 veröffentlicht werden. Spätestens dann wird auch klar sein, ob und von wem die Parteien Spenden über der 5.000 Euro-Grenze empfangen haben.
VALORISIERUNG
Die meisten im Gesetz vorgesehenen Grenzwerte - etwa die Limits für die Offenlegung von Parteispenden und der "Korridor" für die öffentliche Parteienfinanzierung - werden ab 2015 regelmäßig an die Inflation angepasst.
VERFASSUNG
Das neue Parteiengesetz enthält eine Reihe von Verfassungsbestimmungen. Zur Umsetzung sind SPÖ und ÖVP also auf eine Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat und damit auf die Zustimmung einer Oppositionspartei angewiesen. Verfassungsrechtlich abgesichert wird u.a. der Förder-Korridor für Bund und Länder, die Einbindung des Rechnungshofs sowie die Valorisierung der Grenzwerte.
GELDSTRAFEN
Ein erster Entwurf des Kanzleramts hatte auch Geldstrafen für Personen vorgesehen, die die Herkunft von Parteispenden verschleiern oder die Transparenzregeln bewusst umgehen. Geplant waren Geldstrafen in Höhe von bis zu 360 Tagessätzen. Aus dem im Ministerrat beschlossenen Entwurf wurde dieser Passus nun gestrichen.
(APA)