Alle vier Angeklagten legten gegen die Urteile Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Für die Richterin war der Sachverhalt von Anfang an unstrittig.
Mit mehrjährigen Haftstrafen für alle vier Angeklagten ist am Donnerstag am Kärntner Landesgericht der Hypo-Prozess um einen Vorzugsaktiendeal aus dem Jahr 2004 zu Ende gegangen. Ex-Bankchef Wolfgang Kulterer erhielt 3,5 Jahre, sein damaliger Stellvertreter Günter Striedinger vier Jahre. Steuerberater Hermann Gabriel und Rechtsanwalt Gerhard Kucher, die beim Deal federführend waren, wurden zu 4,5 bzw. vier Jahren Haft verurteilt. Alle Anwälte legten sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
Die Angeklagten wurden wegen Untreue verurteilt, die Schadenssumme wird mit knapp 5,5 Millionen Euro beziffert. Bei der Strafbemessung kam Kulterer deshalb am niedrigsten weg, weil, so Richterin Sabine Roßmann, er der einzige war, bei dem nachweislich kein Mittelzufluss in seinem Nahbereich zu registrieren gewesen sei. Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass hier Umgehungskonstruktionen vorgenommen worden waren, um die wahren Geldflüsse zu verschleiern. Auch der Tatvorsatz steht für die Richterin außer Frage. Kulterer und Striedinger seien langjährige Bankmitarbeiter, Kucher und Gabriel Experten: "Daher kann ich Ihnen eine andere Ausgangsposition unterstellen." Es sei ja nicht über irgendein Thema geredet worden, sondern über die Eigenmittelknappheit der Bank.
Vorgangsweise in Liechtenstein entscheidend
Die gesamte Vorgangsweise sei sehr fragwürdig gewesen, meinte Roßmann in der Urteilsbegründung. "Wenn man weiß, man darf keine Nebenabreden treffen und schon vorher mit den Investoren Absprachen trifft, Vorbereitungen mit der Hypo Liechtenstein für die Finanzierung macht, dann war das ganz klar vorbereitet." Bei der Vorgangsweise in Liechtenstein habe man ganz bewusst zahlreiche Vorschriften umgangen. Und bei kritischen Fragen der Wirtschaftsprüfer habe man sich dann hinter dem Liechtensteinischen Bankgeheimnis versteckt.
Die ständigen Attacken der Verteidiger gegen den Sachverständigen wies Roßmann als irrelevant zurück. Die Anwälte hatten moniert, der Experte sei nicht für Fragen des Bankwesengesetzes zertifiziert, sondern Wirtschaftsprüfer. Die Richterin erklärte, die Frage der Eigenmittel der Bank werde bei der Bilanzlegung ebenfalls von Wirtschaftsprüfern geklärt.
Fluchtartig Saal verlassen
Die Plädoyers von Staatsanwalt Robert Riffel und den vier Anwälten Michael Rohregger (Kucher), Norbert Wess (Striedinger), Ferdinand Lanker (Kulterer) und Mathias Preuschl (Gabriel) unterschieden sich am letzten Tag nicht wesentlich von den Eröffnungsstatements. Riffel beschrieb die Umgehungsgeschäfte, die Verteidiger die Rechtmäßigkeit der gewählten Konstruktion, es handle sich um "hochkomplexe Rechtsfragen". Letztere betonten zudem, andere Banken würden auf ähnliche Weise Eigenmittel lukrieren, was die Richterin gar nicht beeindruckte. Wenn jemand anders in einer Tempo-100-Zone 130 fahre, dürfe man das deshalb ebenso wenig tun.
Nach der Urteilsverkündung und -begründung verließen die erstinstanzlich Verurteilten und ihre Anwälte fluchtartig den Gerichtssaal. Von der bisher großen Bereitschaft, Interviews zu geben, war plötzlich nichts mehr zu bemerken. Bei der Hypo wollte man die Urteile nicht kommentieren. Man nehme sie zur Kenntnis und treibe die Aufarbeitung der Vergangenheit weiter voran, hieß es.
Auswirkungen könnte das Urteil allerdings auf einen in Wien laufenden Zivilprozess haben. Darin klagt die Hypo bei Kulterer, Striedinger, Ex-Hypo-Leasingvorstand Josef Kircher und anderen insgesamt 48 Millionen Euro ein, und zwar genau wegen des Vorzugsaktiendeals 2004. Die erste Verhandlung hat Ende Jänner stattgefunden, Richter Oliver Götsch äußerte damals "Bedenken gegen die Schlüssigkeit der Klage". Am 3. Juli soll es am Handelsgericht Wien weitergehen.
Bank um 5,49 Millionen Euro geschädigt
In dem heute zu Ende gegangenen Verfahren ging es um einen Vorzugsaktien-Deal im Jahr 2004, bei dem die Angeklagten laut Staatsanwalt die Bank wissentlich um 5,49 Millionen Euro geschädigt haben sollen. Die Hypo hatte 2004 Aktien der Hypo-Leasing aufgelegt, die dafür eingesammelten Millionen wurden in der Bankbilanz als Eigenkapital ausgewiesen. Die Anklagebehörde wirft den Managern nun vor, "unter Missbrauch ihrer Befugnisse und unter Verletzung der Eigenmittelvorschriften des österreichischen Bankwesengesetzes" elf liechtensteinischen Anstalten Kredite der Hypo Alpe-Adria (Liechtenstein) AG im Betrag von 5,15 Millionen Euro verschafft haben. Dieses Geld soll dann über eine weitere Bank in Liechtenstein an die BC Holding AG weitertransferiert worden sein, und zwar "zum Zweck des verschleierten Erwerbs von Vorzugsaktien".
(APA)