Wie sich die Regierung bei Inseraten selbst beschränken will

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Die Richtlinien der Bundesregierung zum Medientransparenzgesetz sind bis zum 7. Juni in Begutachtung.

Wien/Red./Apa. Der nächste Schritt zur Regelung von Regierungsinseraten ist getan: Seit Donnerstag sind die Richtlinien der Regierung bis 7. Juni in Begutachtung, die im Medientransparenzgesetz ab 1. Juli für Inserate öffentlicher Stellen gelten sollen. Kernpunkt: Der Eigenwerbung von Regierungsmitgliedern per Inserat wird ein Riegel vorgeschoben. „Vermarktung der Tätigkeit eines Rechtsträgers“ ist untersagt. Äußerlich muss ein Inserat so gestaltet sein, „dass eine Verwechslung mit dem redaktionellen Teil des Mediums ausgeschlossen ist“.

Der Auftraggeber müsse das Medium sogar „vertraglich dazu verpflichten, eine eindeutige Kennzeichnung vorzunehmen“, heißt es. Inhaltlich müsse bei der Veröffentlichung ein Zusammenhang mit dem Wirkungsbereich der betreffenden Ministerien, Landesregierungen oder öffentlichen Firmen gegeben sein. Es dürften ausschließlich jene Aufgaben thematisiert werden, die zum konkreten Aufgabenbereich zählen. Außerdem dürfen die Inserate nur Sachinformationen enthalten, die zur „Deckung eines konkreten und aktuellen Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit dienen oder sonst einen feststellbaren potenziellen Nutzen für den Adressatenkreis“ haben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.05.2012)

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