Zu den mächtigsten Treibern für techno- logischen Fortschritt zählen Patente – also exklusive Nutzungsrechte für Erfindungen. Zu den Wurzeln eines eigenartigen Begriffs.
Das Wort „Patent“ kommt aus einem ganz anderen Zusammenhang: Im mittelalterlichen England wurden königliche Erlässe als „Letters Patent“ bezeichnet, als offene Briefe, die nicht durch Siegel verschlossen waren – „patere“ ist lateinisch und bedeutet offenlegen. Der Inhalt war also nicht geheim. Mit Erfindungen hatten diese Patente nur am Rande zu tun: Es handelte sich dabei vor allem um Privilegien, Handelsmonopole oder Vergabe von Konzessionen und Titeln – das ist in alten Ausdrücken wie Offiziers- oder Kapitänspatent noch spürbar.
Erfindungen waren nur ein möglicher Anlass, warum sich jemand um ein Patent bemühte. Erfinderschutz wurde aber mit den Fortschritten der Wissenschaft zu einem immer wichtigeren Thema. Langsam entwickelte sich der Gedanke eines „geistigen Eigentums“ – als Gegensatz zu der üblichen Praxis, dass Neuigkeiten sofort nachgeahmt wurden. An der Wende der Mittelalters zur Neuzeit gab es an mehreren Orten in Europa erste Ansätze eines Erfindungsschutzes – in Florenz, Venedig, Nürnberg oder im böhmischen bzw. sächsischen Erzgebirge. Doch überall blieb ein Patent im Grunde ein Gnadenakt der Obrigkeit. Das änderte sich erst mit dem weltweit ersten Patentgesetz in unserem heutigen Sinn: dem „Statute of Monopolies“ 1623 in England. Es wurde ein großer Erfolg, denn es förderte sowohl Erfinder- als auch Unternehmergeist, und nach und nach entstanden nach diesem Vorbild auch in anderen Ländern Patentgesetze mit objektiven Prüfverfahren. 1791 in Frankreich, 1877 in Deutschland, 1899 in Österreich.
In diesen Gesetzen ist genau definiert, was patentwürdig ist: Es muss sich um eine Neuheit handeln, es muss einer „erfinderischen Tätigkeit“ entsprungen und muss gewerblich anwendbar sein. Dann – und nur dann – vergeben Patentämter das Recht, eine Erfindung (im Normalfall 20 Jahre) exklusiv zu verwerten. Durch den Siegeszug der Biowissenschaften wird dieser Begriff allerdings derzeit aufgeweicht – eine einheitliche Rechtslage, was an biologischen Strukturen „neu“ oder „erfinderisch“ ist, gibt es bislang nicht.
Dass die angelsächsische Welt bei der Entwicklung des Patentrechts (und in Folge bei der Umsetzung von Wissen in neue Produkte) die Nase vorn hatte, ist bis heute in Statistiken ablesbar – auch wenn viele Länder, unter ihnen Österreich, in letzter Zeit aufholen. Kulturelle Faktoren wirken lange fort. Wie schrieb schon vor 200 Jahren Geheimrat Goethe? „Das Erkennen und Erfinden sehen wir als den vorzüglichsten selbst erworbenen Besitz an und brüsten uns damit. Der kluge Engländer verwandelt ihn durch ein Patent sofort in Realitäten.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.06.2012)