Für wen sich Heiraten auszahlt

Fuer sich Heiraten auszahlt
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Damit es nach der Hochzeit kein böses Erwachen gibt, sollte man wissen, welche finanziellen Pflichten und Rechte eine Ehe mit sich bringt.

Heiraten? Wozu? Immer mehr Paare in Österreich leben lieber ohne Trauschein zusammen. Dabei bietet die Ehe vor allem für den finanziell schwächeren Partner immer noch eine Reihe von rechtlichen Absicherungen. Denn in Österreich gilt für verheiratete Paare die Unterhaltspflicht. Wenn nur ein Partner Geld verdient, ist er rechtlich dazu verpflichtet, dem "haushaltspflichtigen" Partner 33 Prozent seines Nettoeinkommens zugänglich zu machen. Wer diesen Anteil nicht bekommt, hätte die Möglichkeit, ihn vor Gericht einzuklagen. "Das passiert in der Praxis aber kaum", sagt Astrid Deixler-Hübner vom Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht. "Aber der Anspruch besteht."

Unterhalt für Kinder. Für jedes Kind verringert sich die Unterhaltspflicht an den Ehepartner um vier Prozentpunkte. Auch Zahlungsverpflichtungen aus geschiedenen Ehen mindern den Unterhaltsanspruch des jetzigen Ehepartners. Ein Beispiel: Der allein erwerbstätige Ehemann hat ein Nettoeinkommen von 2000 Euro im Monat. Er hat zwei Kinder und ist für seine geschiedene Ehefrau unterhaltspflichtig. Der jetzigen Ehefrau bleibt nach einem Abzug von acht Prozent für die Kinder und drei Prozent für die geschiedene Frau ein Unterhalt von 22 Prozent des Nettoeinkommens, das sind 440 Euro monatlich.

Wenn beide Partner erwerbstätig sind und den Haushalt gemeinsam führen, gilt die Faustregel: Dem schlechter verdienenden Partner stehen 40 Prozent des gemeinsamen Nettoeinkommens zu. In der Praxis wird dieser Anspruch erst wirksam, wenn einer der Partner doppelt so viel verdient wie der andere. Zum Beispiel: Die Ehefrau verdient 2000 Euro, ihr Mann 1500. Das Familiennettoeinkommen beträgt 3500 Euro. 40 Prozent davon sind 1400 Euro. In diesem Fall hat der Ehemann keinen Ergänzungsanspruch, da sein Einkommen ohnedies mehr als 40 Prozent des Familieneinkommens ausmacht.

Zumutbare Beschäftigung. Im Fall einer Scheidung bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen, allerdings nur, wenn der unterhaltspflichtige Partner schuldig geschieden wird. "Das kommt nur mehr in etwa zehn Prozent der Fälle vor", sagt Deixler-Hübner. Außerdem muss der Unterhaltsempfänger, auch wenn er vor der Scheidung nicht erwerbstätig war, nach der Scheidung einer "zumutbaren Beschäftigung" nachgehen.

Bei einer gerichtlichen Scheidung mit gleichteiligem Verschulden bezahlt der Besserverdiener in der Praxis durchschnittlich zehn bis 15 Prozent seines Nettoeinkommens. Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird der Unterhalt individuell festgelegt. In manchen Fällen kann eine Scheidung auch finanzielle Vorteile bringen: etwa dann, wenn man früher für Investitionen des Ehepartners eine Bürgschaft eingegangen ist, also mit seinem Vermögen haftet, falls der Partner einen Kredit nicht zurückzahlen kann. Dann kann man nach der Scheidung einen Antrag auf Ausfallsbürgschaft stellen, das heißt: Man haftet erst, wenn der Expartner kein pfändbares Vermögen mehr hat. Wenn man das nicht macht, gilt bei Krediten die "Solidarhaftung". Die Bank kann sich aussuchen, wen sie zur Kasse bittet.

Dieses Schlupfloch gibt es für unverheiratete Paare nicht. Deshalb sei es „brandgefährlich“, sagt Deixler-Hübner, für den Partner finanziell zu bürgen, weil es keine Möglichkeit gibt, sich von dieser Bürgschaft zu befreien.

Ehevertrag. Wer ein großes Vermögen in die Ehe einbringt, sollte einen Ehevertrag abschließen. Für den weniger vermögenden Partner ist so ein Vertrag natürlich ein Nachteil. Wenn kein Vertrag vorhanden ist, wird das gemeinsame Vermögen im Fall einer Scheidung je zur Hälfte aufgeteilt. Das gilt seit 2010 nicht nur für Geld, sondern auch für Immobilien. Bei Krediten empfiehlt es sich, Haftungsfragen in den Vertrag aufzunehmen. Ein letzter Punkt, bei dem die Ehe Vorteile mit sich bringt, ist das Erbrecht: Unverheiratete Lebensgefährten haben keinerlei Erbanspruch, dieser muss testamentarisch verfügt werden. Einem Ehepartner steht jedoch, wenn es Kinder gibt, gesetzlich ein Drittel des Vermögens zu, bei Kinderlosigkeit zwei Drittel.

Teure Hochzeiten

Heiraten kann teuer sein. Die weltweit teuerste Hochzeit ist seit 1981 unangefochten jene von Lady Di und Prinz Charles, Kostenpunkt: 86 Millionen Euro. Auf Platz zwei liegt die Hochzeit von Vanisha Mittal,Tochter eines indischen Stahlmilliardärs, mit 51 Millionen Euro. Prinz William und Kate Middleton liegen mit rund 27 Millionen Euro abgeschlagen auf dem dritten Platz.

Das Magazin "Benchmark", aus dem dieser Text stammt, ist zum Preis von 3,90 Euro über die "Presse" bzw. in der Trafik erhältlich.

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