Privatkonkurs: Sieben Jahre am Limit

Privatkonkurs Sieben Jahre Limit
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Ein Privatkonkurs ist trotz jahrelangen Existenzminimums eine gute Methode, um Schulden abzubauen.

Die Zahl der Privatinsolvenzen nimmt zu. 9596 Konkursverfahren wurden im Jahr 2011 von Privatpersonen eröffnet, um 6,3 Prozent mehr als 2010. Das ist prinzipiell gut so. Das findet nicht nur der Gläubigerschutzverband KSV, sondern auch der Chef der Schuldnerberatung Fonds Soziales Wohnen, Alexander Maly. Wenn ein zahlungsunfähiger Schuldner den Weg in den Privatkonkurs geschafft hat, dann ist er bereits auf dem Weg der Besserung. Er ist dann zumindest in der Lage, einen Teil seiner Schulden zu begleichen. Und er ist vor einem weiteren Anwachsen der Zinsen geschützt.

Amtliche Zahlen zur Verschuldung privater Haushalte gibt es nicht, aber es gibt Indikatoren. Österreichweit werden bei Gericht jährlich rund 750.000 Anträge auf Lohnpfändung und rund 900.000 Anträge auf Fährnispfändung gestellt. Letzteres heißt, dass in Kürze der Exekutor vor der Tür steht und den Kuckuck auf alles pfändbare Eigentum klebt. Schulden haben viele Menschen. Aber ab wann ist der kritische Punkt erreicht, an dem man von Überschuldung sprechen kann? Rein rechtlich ist ein Schuldner zahlungsunfähig, sobald er mehr als fünf Prozent seiner fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlen kann.

Prioritäten setzen. Alexander Maly nennt drei Alarmzeichen. Erstens: Das Girokonto ist ständig im Minus. Zweitens: Bedarfsspitzen, für die man sich normalerweise einen finanziellen Polster zulegt, können nicht mehr abgedeckt werden, etwa die Stromjahresabrechnung. Drittes Alarmzeichen: Miete, Energiekosten, Alimente, etwaige Strafen können nicht mehr beglichen werden.

Bei den meisten Leuten, die eine Schuldnerberatung aufsuchen, brennt der Hut bereits so lichterloh, dass ein Privatkonkurs der einzige Ausweg ist. Aber auch Konkurs ist nicht gleich Konkurs. Es gibt verschiedene Varianten, je nachdem, wie liquide der Schuldner ist und wie kooperationsbereit die Gläubiger sind.

In jedem Fall legt der Schuldner seinen Gläubigern zuerst einen Zahlungsplan vor – ein freiwilliges Angebot zur teilweisen Begleichung der Schulden. Die optimale Variante ist ein außergerichtlicher Ausgleich. Stimmen alle Gläubiger zu, spart sich der Schuldner die Gerichtskosten. Sobald aber ein Gläubiger der Einigung nicht zustimmt, wird auf gerichtlichem Weg ein Zahlungsplan bestimmt. Wird auch dieser nicht akzeptiert, kommt es zu einem Abschöpfungsverfahren. Das Einkommen des Schuldners wird gepfändet und von einem Treuhänder verwaltet. Dieser bedient dann die Gläubiger.

Beim Abschöpfungsverfahren muss der Schuldner harte Auflagen akzeptieren. Sieben Jahre lang bleibt ihm nur das existenzielle Minimum, der Rest gehört den Gläubigern. Am Ende der Frist müssen mindestens zehn Prozent der Schulden beglichen sein. Um den schlimmsten Fall, die Lohnpfändung und den Exekutor, abzuwenden, ist der rechtzeitige Weg zur Schuldnerberatung unbedingt anzuraten. Je früher das Konkursverfahren in Gang gesetzt wird, desto leichter fällt es, eine akzeptable Rückzahlungsquote anzubieten.

Ein besonders heikler Fall für die Schuldnerberatung sind Smartphone-Schulden. Eine wachsende A nzahl vorwiegend junger Leute verschuldet sich, weil ihnen die Handykosten über den Kopf wachsen. 73 Prozent der unter 25-Jährigen, die in die Beratung zum Fonds Soziales Wien kommen, haben Schulden bei einem Mobilfunkbetreiber. Besonders gefährlich sind nach Erfahrung der Schuldnerberatung die an Langzeitverträge gekoppelten Null-Euro-Smartphone-Angebote. Die Mobilfunkbetreiber reagieren im Fall von ausständigen Zahlungen besonders schnell und schalten ein Inkassobüro ein. Spätestens nach sechs Monaten, manchmal schon nach Verstreichen der zweiten Mahnfrist, wird gepfändet.

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