Offenlegung laut § 25 Mediengesetz 5. Dezember 2022
Offenlegung laut § 25 Mediengesetz
(Falls nicht anders angegeben, entsprechen die gem. § 25 (2) MedienG anzugebenden Stimmrechte den Beteiligungsverhältnissen.)
Medieninhaber: „Die Presse“ Verlags-Gesellschaft m.b.H. & Co KG, 1030 Wien, Hainburger Straße 33.
Unternehmensgegenstand: Der Betrieb eines Medienunternehmens, insbesondere die Herausgabe der Tageszeitung „Die Presse“, der Wochenzeitung „Die Presse“ am Sonntag und der Betrieb eines Onlinedienstes.
Geschäftsführer: „Die Presse“ Verlags-Gesellschaft m.b.H., vertreten durch die Geschäftsführer Mag. Herwig Langanger, Andreas Rast und den Prokuristen Stefan Körner MSc.
„Die Presse“ Verlags-Gesellschaft m.b.H. & Co KG steht im Alleineigentum der SDMP Beteiligungsverwaltungs GmbH, 8010 Graz, Gadollaplatz 1; Betriebsgegenstand: Beteiligungsverwaltung; Geschäftsführer: Mag. Herwig Langanger und Andreas Rast.
Weitere Informationen zu Inhaberschaften des Medieninhabers bzw. seines Eigentümers gemäß § 25 Absatz 2 und 3 Mediengesetz finden Sie unter styria.com/de/offenlegung

Grundlegende Richtung:
„Die Presse“ vertritt in Unabhängigkeit von den politischen Parteien bürgerlich-liberale Auffassungen auf einem gehobenen Niveau. Sie tritt für die parlamentarische Demokratie auf der Grundlage des Mehrparteiensystems und für ihre Rechtsstaatlichkeit ein. „Die Presse“ bekennt sich zu den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit bei Aufrechterhaltung der Eigenverantwortlichkeit des Menschen, zur Wahrung des privaten Eigentums unter Beobachtung seiner Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft, zu den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft, zur freien unternehmerischen Initiative und zum Leistungswettbewerb. Sie verteidigt die Grundfreiheiten und Menschenrechte und bekämpft alle Bestrebungen, die geeignet sind, diese Freiheiten und Rechte oder die demokratische rechtsstaatliche Gesellschaftsordnung zu gefährden. „Die Presse“ betrachtet es als journalistische Standespflicht, ihre Leserinnen und Leser objektiv und so vollständig wie nur möglich über alle Ereignisse von allgemeinem Interesse zu informieren. Stellung zu nehmen und Kritik zu üben wird von der „Presse“ als ihre Aufgabe und ihr unveräußerliches Recht angesehen.