In Wien müssen jährlich 720.000 Mitarbeiter an-, ab- oder umgemeldet werden
Wien. Das magische Wort heißt "Beitragsgruppenschema". Dieses Schema umfasst 30 klein gedruckte Seiten und muss jedesmal dann gezückt werden, wenn ein Unternehmen einen Mitarbeiter bei der Gebietskrankenkasse an-, ab- oder ummeldet. Da muss nämlich penibel eingetragen werden, ob es sich bei dem entsprechenden Arbeitnehmer um einen "A1", also um einen Arbeiter handelt. Oder um einen "D1", um einen Angestellten. So mancher Unternehmer beschäftigt dankenswerter Weise einen "A2U". Also einen Mitarbeiter, der über 58 Jahre ist.
Stunden um Stunden verplempern - nicht nur - Wiener Unternehmen mit derartigen Meldepflichten. "Jedes Formular, jede Anfrage, die der Unternehmer auszufüllen hat, kostet ihn Zeit und Geld. Deshalb ist es wichtig, unnötige Bürokratie zu vermeiden", betont deshalb die Wiener Wirtschaftskammer-Präsidentin Brigitte Jank. Eine bessere Vernetzung zwischen Krankenkasse, Sozialversicherung und Arbeitsamt könnte den Unternehmern viel Bürokratie und Ärger ersparen, meint Jank. Denn derzeit stellen offenbar die Unternehmer das Missing Link zwischen den verschiedenen Behörden dar. "Durch einen Austausch der Daten zwischen den einzelnen Institutionen würden die Betriebe spürbar entlastet", sagt Jank.
Doppelt gemoppelt wird etwa, wenn Unternehmen ausländische Mitarbeiter beschäftigen. Dann muss nicht nur eine Meldung bei der Gebietskrankenkasse erfolgen, sondern auch beim Arbeitsmarktservice (AMS). Und nicht selten tappen Betriebe ungewollt in die Bürokratismus-Falle.
Wer nämlich diese Meldepflichten verletzt, dem drohen empfindliche Sanktionen. So ist es zumindest einer Wiener Gärtnerei ergangen, die vergessen hatte, ihre Saisonarbeiter wieder abzumelden. Die Wirtschaftskammer spricht in diesem Zusammenhang von "unverhältnismäßig hohen Verwaltungsstrafen" von bis zu 4000 Euro.
Die Bürokratie ist omnipräsent: Wenn sich etwa ein Unternehmen von einem Mitarbeiter trennt, dann genügt es nicht, diesen bei der Sozialversicherung abzumelden. Die selben Daten müssen auch in Form einer Arbeitsbescheinigung an das Arbeitsmarktservice geschickt werden. Die gleiche Prozedur gibt es für Arbeits- und Entgeltbestätigungen für Wochen- und Krankengeld.
Dieser sinnlose Mehraufwand für Unternehmen könnte komplett entfallen, fordert die Wiener Wirtschaftskammer. "Im Grunde sehen wir die meisten der Vorschriften als wichtig und notwendig an. Manche Bestimmungen schießen jedoch übers Ziel hinaus", sagt Jank.
Doch nicht nur bei den Institutionen feiert der verstaubte Bürokratismus fröhliche Urstände. Denn 210.700 Wiener Unternehmen haben noch keinen Internetanschluss. Sie schicken ihre Mitarbeiterdaten nach wie vor per Post oder Fax ab. Laut Gesetz sind nur Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeitern verpflichtet, den elektronischen Amtsweg zu beschreiten. Immerhin wurden im Vorjahr in der Bundeshauptstadt 510.000 Arbeitnehmer per Internet an- oder abgemeldet.