Verfassungsgericht prüft die Postkasten-Umrüstung - Streit um Kosten.
Wien (mfi). Haben jene 30 Prozent der Wohnungseigentümer, die sich bereits brav dem ¶ 14 des Postgesetzes gefügt haben, voreilig gehandelt? Hätten für die Montage der neuen Brieffächer mit großen Einwurfschlitzen doch die Post oder private Anbieter aufkommen müssen? Ist nicht einmal die Umstellung auf neue Brieffachanlagen notwendig gewesen? Geht es nach jenen Hauseigentümern, die gegen den ¶ 14 Postgesetz Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGh) eingelegt haben, lautet die Antwort dreimal ja.
Mit einer Wettbewerbsbeschwerde bei der EU-Kommission hat der private Zusteller Redmail die entsprechende Änderung des Postgesetzes ausgelöst, mit dem die Umrüstung der Hausbrieffach-Anlagen per 1. Juli 2006 fixiert worden ist.
Bei der öffentlichen Verhandlung vor dem VfGH am Donnerstag führten die Hausbesitzer neben altbekannten Argumenten (Kosten bei den Eigentümern - Nutzen nur auf Seiten der Anbieter) vor allem ins Treffen, dass es gar keine EU-Richtlinie gebe, die neue Brieffachanlagen vorschreibe. Gefordert sei lediglich der ungehinderte Zugang für private Zustelldienste. Es sei daher nicht einzusehen, warum den Lieferanten nicht Schlüssel für die alten Postkästen zur Verfügung gestellt oder die alten Briefkästen kostengünstig umgerüstet würden.
Die Vertreter der Bundesregierung verteidigten das Gesetz und sprachen von einem sehr wohl vorhandenen öffentlichen Interesse. Ohne der Gesetzesnovelle wäre ein Verfahren beim EuGH unausweichlich gewesen. Alternative Lösungen seien geprüft worden, der vom Kläger angeregten Schlüsselausgabe an Private stünden Haftungsprobleme entgegen.
Aufhorchen ließ die beklagte Partei (die Regierung) mit der Aussage, dass in manchen Studentenheimen auf neue Postkästen verzichtet wurde, da der Portier die Verteilung der Post übernimmt. Damit sei dem Gesetz genüge getan. Voraussetzung sei freilich die Zustimmung aller Bewohner. Das Erkenntnis der Höchstrichter steht noch aus.