Langsames Auftauen

Ist die EU-Verfassung noch zu retten?

M
anches, was von der Tief kühltruhe auf den Tisch kommt, muss langsam aufgetaut werden. Sonst verliert es völlig an Inhalt und Kraft. So muss wohl auch mit der eingefrorenen EU-Verfassung umgegangen werden. Österreichs Bundeskanzler Wolfgang Schüssel hat zwar nach einigem Zögern angekündigt, die Debate wieder zu beleben. Doch auch er weiß, das muss behutsam geschehen.

In Frankreich und den Niederlanden ist die Verfassung nach dem Nein der beiden Referenden ein Tabuthema. Damit über das Vertragswerk Entscheidungen fallen können, müssten also erst die französischen Präsidentenwahlen 2007 abgewartet werden. Und auch danach ist kaum daran zu denken, den bisherigen Text ohne Änderungen dem Volk nochmals vorzulegen.

Österreichs Regierung will, wie überhaupt in der EU-Präsidentschaft, vorsichtig agieren. Außenministerin Ursula Plassnik hat sicherheitshalber schon vorab jede konkrete Entscheidung zur Verfassung ausgeschlossen. Doch Deutschland hat darauf gedrängt, dass zumindest ein Fahrplan entwickelt wird. Er soll im Juni beim EU-Gipfel in Brüssel zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Dieser Fahrplan könnte, wie es das Europaparlament vorgeschlagen hat, ein mehrstufiges Verfahren vorsehen. Zur Sicherheit und um auf alle Befindlichkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten Rücksicht zu nehmen, sollen zwar die nächsten Stationen festgelegt werden, aber noch nicht, wohin die Fahrt überhaupt geht.

Zuerst könnte im Herbst 2007 nach den französischen Wahlen eine EU-Konferenz abgehalten werden. Dabei sollte eine Grundsatzentscheidung über künftige Integrations- und Erweiterungsschritte fallen. Die EU-Kommission müsste bis zu diesem Zeitpunkt einen Bericht über die Aufnahmefähigkeit der Union erarbeitet haben. Danach könnte in mehreren Schritten analysiert werden, welche Reformen der EU-Institutionen, welche Finanzierungsmodelle und welche politischen Kompetenzen für die Europäische Union notwendig sind.

Wenn diese Grundsatzfragen und Analysen abgeschlossen sind, müsste eigentlich klar werden, ob die EU-Verfassung in ihrer bisherigen Form überhaupt das beste rechtliche Fundament der Union ist oder ob nicht sowieso ein völlig neuer Vertrag erarbeitet werden muss.

Steht fest, dass die Verfassung adaptiert werden muss, könnte in einer weiteren Verhandlungsrunde oder in einem neuen Konvent bis 2009 über die neuen rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union neu entschieden werden. Um auch die Bevölkerung einzubeziehen, haben Europaabgeordnete vorgeschlagen, gemeinsam mit den Europawahlen 2009 eine europaweite Volksbefragung über diese neue rechtliche Grundlage abzuhalten.

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