Banken-Ausschuss:Experten widersprechen Kanzleramt

Für die Verfassungsjuristen Öhlinger und Funk unterliegt die Finanzmarktaufsicht sehr wohl der parlamentarischen Kontrolle. Der Verfassungsdienst des Kanzleramts hatte die Behörde zuvor als weisungsfrei bezeichnet.

Kritik am Gutachten des Bundeskanzleramts für den Banken-Untersuchungsausschuss kommt von führenden Verfassungsjuristen. Der Verfassungsdienst im Kanzleramt hatte deponiert, dass der Ausschuss die Arbeit der Finanzmarktaufsicht (FMA) nicht prüfen darf, weil es sich dabei um eine weisungsfreie Behörde handelt. Nach Ansicht der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger und Bernd-Christian Funk unterliegt die FMA dagegen sehr wohl der parlamentarischen Kontrolle. 

Ausgegliederte Behörde

Wie die beiden Verfassungsjuristen betonen, ist die FMA zwar eine ausgegliederte Behörde, sie erfüllt jedoch Hoheitsaufgaben des Bundes. "Die Hoheitsverwaltung unterliegt in vollem Umfang der Prüfung des Untersuchungsausschusses", deponiert Funk. Auch laut Öhlinger gilt für weisungsfreie Behörden: "So weit sie hoheitliche Aufgaben erfüllen, müssten sie weiterhin der Kontrolle des Nationalrats unterliegen."

Der Verfassungsdienst geht davon aus, dass der U-Ausschuss nur die Arbeit der Regierung prüfen dürfe und dass weisungsfreie Rechtsträger wie die FMA "kein zulässiger Gegenstand eines Untersuchungsausschusses" sind. Geprüft werden dürfte demnach "nur die Ausübung der Aufsichtsrechte" des Finanzministeriums gegenüber der FMA.

Öhlinger hält dieses Argument "nicht wirklich für überzeugend". Es handle sich dabei zwar um eine weit verbreitete Meinung, aber, so der Jurist: "Das ist eine Theorie, die primär im Interesse allenfalls zu prüfender Stellen entwickelt wurde." Bestätigt wird von Öhlinger freilich, dass private Banken nicht der Prüfung durch den Ausschuss unterliegen.

Nicht explizit geregelt

Funk räumt zwar ein, dass die Frage, in wie weit weisungsfreie Behörden vom Parlament geprüft werden dürfen, in der Verfassung nicht explizit geregelt sei. Aber: "Unter Abwägung aller Dinge spricht mehr dafür, dass die Tätigkeit der Finanzmarktaufsicht sehr wohl der Prüfung des Parlaments unterliegt, weil es hoheitliche Verwaltung ist und es kann nicht sein, dass das vom Untersuchungsrecht ausgenommen ist."

Schwer zu sagen ist laut Öhlinger jedoch, wie diese Frage im Streitfall geklärt werden könnte. Sollte die FMA die Herausgabe von Informationen verweigern, würde das kaum vor dem Verfassungsgerichtshof landen, weil weder ein Bescheid noch ein Gesetz oder eine Verordnung angefochten werden könne. Öhlinger: "Allenfalls kann das Parlament versuchen, auf den (Finanz)Minister Druck auszuüben, dass der Minister alle Aufsichtsmittel einsetzt, damit die Finanzmarktaufsicht gewisse Auskünfte erteilt." (APA)


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