Anfechtung. Werden die Kärntner BZÖ-Stimmen extra gewertet, dann gäbe es im Parlament neue Mehrheiten.
Wien. Heute, Mittwoch, wird die Bundeswahlbehörde eine heikle Frage diskutieren: Nämlich die, ob die BZÖ-Stimmen in Kärnten und in Rest-Österreich getrennt gezählt werden. Dies hatte am Montag Verfassungsrechtler Heinz Mayer gefordert. Am Dienstag legte Grünen-Chef Alexander Van der Bellen nach: "Ich als juristischer Laie meine, dass es sich um zwei verschiedene Listen handelt".
Der Grund für die Debatte: Das BZÖ trat in Kärnten mit dem Zusatz "Liste Haider" an, in Rest-Österreich als "Liste Westenthaler". Laut Wahlordung sind aber nur die Stimmen jener Parteien zusammenzurechnen, die unter der gleichen Bezeichnung angetreten sind. Mayer schließt daraus, dass es zwei verschiedene BZÖ-Listen gab.
Die Folge: Beide orangen Parteien würden an der Vier-Prozent-Hürde für den Nationalrat scheitern. Dadurch ändern sich auch die Mandate für die anderen Parteien (SPÖ 71, ÖVP 68, Grüne 22, FPÖ 22). Und plötzlich gebe es damit eine knappe rot-grüne (aber keine schwarz-grüne) Mehrheit.
Die SPÖ will sich in der Bundeswahlbehörde der Ansicht der beiden unabhängigen Richter anschließen. SP-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures meinte aber im ORF-Radio, dass die Kärntner BZÖ-Wähler wohl schon das Bundes-BZÖ wählen wollten.
Ob die Bundeswahlbehörde (Besetzung: Vier Vertreter der ÖVP, drei SPÖ, je einer von Grünen und BZÖ, sowie die zwei Richter) Mayers Ansicht folgen, ist unsicher. Im Vorfeld der Wahl hatte die Bundeswahlbehörde das BZÖ stets als eine Partei betrachtet. Und mit Theo Öhlinger sieht ein anderer Verfassungsjurist die Streitfrage im Gespräch mit der "Presse" differenzierter: "Das kann man so oder so sehen", meint Öhlinger - je nachdem, wie streng man den Wortlaut des Gesetzes interpretiere. Es könnte für das Zusammenzählen der Stimmen auch ausreichen, wenn klar ist, dass es sich um die gleiche Partei handelt. So hatte das BZÖ in ganz Österreich auch die selbe Kurzbezeichnung.
Das letzte Wort hätte nach der Entscheidung der Bundeswahlbehörde der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Dieser könnte nach Antrag einer Partei eine andere Stimmauszählung anordnen. Grüne und der Erzfeind der Orangen, die FPÖ, ließen am Dienstag offen, ob sie zum VfGH gehen. Die SPÖ will die Entscheidung der Wahlbehörde auf jeden Fall akzeptieren. Dafür ließ der bei der Wahl gescheiterte Hans-Peter Martin ausrichten, sein Anwalt prüfe das BZÖ-Resultat.