Knalleffekt. Gericht gibt FPÖ Recht, BZÖ darf aber noch hoffen.
Wien. Der Freitag brachte den nächsten Knalleffekt im blau-orangen Bruderkrieg, nun herrscht endgültig Chaos: Denn das BZÖ darf sich laut einer Einstweiligen Verfügung des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen nicht mehr "Die Freiheitlichen" nennen. Laut Gericht muss das BZÖ die Bezeichnung "Die Freiheitlichen" unterlassen. Denn es handle sich um einen rechtswidrigen Eingriff in ein geschütztes Namensrecht. Laut Entscheidung wolle das BZÖ aus Angst vor einer weiteren Wahlniederlage am Ruf der nach den derzeitigen Umfragen stimmenstärkeren FPÖ partizipieren.
Allerdings: Die Orangen bekamen eine Schonfrist: Erst in acht Tagen müssen die Plakate runter. Bis dahin dürften die Orangen aber einen Rekurs samt Antrag auf aufschiebende Wirkung beim Landesgericht einbringen. Über den Antrag auf aufschiebende Wirkung werde dann schnell entschieden, erklärt auf Anfrage der "Presse" Michael Schwanda, Sprecher des Landesgerichts. Scheitert das BZÖ damit aber, dann müssen die Plakate runter. Ansonsten drohen täglich neue Geldstrafen - sogar Beugehaft könnte gegen BZÖ-Politiker verhängt werden.
Im Rahmen des Instanzenzugs könnten die Gerichte im Namensstreit zwar noch anders urteilen. Jede weitere Entscheidung in dieser Causa würde realistischerweise aber erst nach dem 1. Oktober fallen, also nach der Wahl.
Bleibt eine Frage offen: Was bedeutet die Entscheidung des Zivilgerichts für den Stimmzettel bei der Nationalratswahl? Die neun Landeswahlbehörden haben bekanntlich am Donnerstag entschieden, dass es zwei freiheitliche Listen geben darf. Wird nun der freiheitliche Namenszusatz beim BZÖ wieder gestrichen? Nein, sagt Robert Stein, Leiter der Wahlbehörde im Innenministerium: "Die Stimmzettel bleiben wie gehabt". Denn die Wahlbehörden seien an die Ansicht des Zivilgerichts nicht gebunden. Überdies habe der Druck der Stimmzettel schon begonnen.
Der FPÖ ist das egal: FP-Generalsekretär Herbert Kickl fordert ein Einschreiten der Bundeswahlbehörde. Diese solle die Ansicht der Landeswahlbehörden korrigieren. Die Stimmzettel müssten schnell neu gedruckt werden. Deutliche Worte kamen auch vom zweiten FP-Generalsekretär, Harald Vilimsky. Er sprach sogar von einem "weiteren Sieg des Rechtsstaates gegen das Schüssel-Regime".
Das BZÖ gab sich zumindest nach außen locker: "Es wird alles nicht so heiß gegessen wie gekocht", sagte Bündnissprecher Uwe Scheuch. Seine Partei werde die Einstweilige Verfügung bekämpfen. Besonders locker reagierte das Kärntner BZÖ. Stefan Petzner, BZÖ-Vize und Sprecher von Landeshauptmann Jörg Haider, erklärte, dass das Urteil die Landesgruppe nicht betreffe. Denn man habe sich dort vor und nach der Spaltung stets "Freiheitliche in Kärnten" genannt.
Während das BZÖ also im Namensstreit guter Dinge ist, haben die Orangen den Kampf um den dritten Listenplatz auf jeden Fall verloren. Die Bundeswahlbehörde sprach diesen Platz der FPÖ zu.
Das führte dem Vernehmen nach zu internen Unruhen bei den Orangen. So soll Justizministerin Karin Gastinger sogar vorgeworfen worden sein, die "falschen" Richter in die Wahlbehörde entsandt zu haben. Die Entscheidung der zwei unabhängigen Richter im Gremium galt als ausschlaggebend: Denn die Vertreter von ÖVP und SPÖ im Gremium folgten der Meinung der Richter. Gastinger soll aufgrund der Kritik ihrer Parteifreunde sogar mit dem Ausstieg aus der Politik gedroht haben - sie macht nun aber doch weiter.