Eherecht/Homo-Pakt. Wahlausgang entscheidet über Reformen mit.
Wien. "Vielleicht kommt es erst in der nächsten Legislaturperiode, dann aber mit Nachschlag", meint Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) im Gespräch mit der "Presse". Es ist mittlerweile höchst fraglich, dass "ihr" Familienrechtspaket noch vor der Wahl vom Parlament verabschiedet wird. Bis jetzt wurde es nur im Juli vom Ministerrat beschlossen - und das in stark geschrumpfter Form. Gastingers Wunsch nach einem Zivilpakt für Homosexuelle war bereits an der eigenen Partei gescheitert.
Anderen Reformwünschen erteilte wiederum die ÖVP eine Absage. Übrig blieben kleinere Gesetzesänderungen: So soll eine Ehe-Wohnung, die sich schon vor der Hochzeit im Eigentum eines Partners befand, bei der Scheidung nicht aufgeteilt werden.
Welche Reformen es in der nächsten Legislaturperiode gibt, wird stark vom Wahlausgang abhängen. Und hier hat es der Wähler auf den ersten Blick recht einfach. Will er deutliche Reformen und neue Partnerschaftsformen, dann bieten sich SPÖ oder Grüne an. Ist er für den Status quo, dann wären ÖVP oder FPÖ zu empfehlen. Als Mittelweg gäbe es das BZÖ. Dieses lehnt mehrheitlich neue Partnerschaftsmodelle ab, will aber Reformen in der klassischen Ehe und eine Aufwertung der (formlosen) Lebensgemeinschaften.
SPÖ und Grüne ziehen mit unterschiedlichen Partnermodellen in den Wahlkampf. So wollen die Grünen die klassische Ehe auch Gleichgeschlechtlichen öffnen. Zusätzlich dazu schwören sie auf ihr "Zip" getauftes Partnerschaftsmodell.
Dieser Zivilpakt (Zip) würde Homo- und Heterosexuellen offenstehen und eheähnliche Rechte beinhalten. Wer diesen "Zip" abschließt, hätte keine Pflicht zur gegenseitigen Treue. Nach Auflösung des Paktes gibt es keine Unterhaltspflicht.
Der SP-Plan sieht keine Ehe, aber eine eigene Eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle vor - mit fast den gleichen Rechten wie bei einer Ehe. Ausgenommen bleibt die Adoption fremder Kinder. Daneben plant die SPÖ eine Aufwertung aller Lebensgemeinschaften, unabhängig vom Geschlecht. Wer seine Lebensgemeinschaft bekannt gibt, soll etwa untereinander leichter erben können.
Überdies sieht der SP-Plan einen Unterhaltsanspruch in Lebensgemeinschaften vor. Dieser, so wird überlegt, könnte unter bestimmten Bedingungen nach Ende der Beziehung noch eine gewisse Zeit bestehen: Etwa, wenn die Partner vereinbart haben, dass einer wegen der Kindererziehung den Beruf aufgibt.
Längerfristig will die SPÖ auch die klassische Ehe reformieren - und sich hier vom herrschenden "Versorgermodell" trennen. Das BZÖ überlegt ebenfalls Modelle, wonach künftig jeder Ehepartner grundsätzlich für seine finanzielle Versorgung selbst zuständig sein soll. Und das BZÖ will das Verschuldensprinzip bei der Scheidung überdenken. Momentan spielt die Schuld am Ende einer Ehe eine wichtige Rolle für die Scheidungsfolgen.
Eine derartige Neuregelung im Scheidungsrecht sei frauenpolitisch bedenklich, meint hingegen die ÖVP. Auch ein Partnerschaftsmodell für Homosexuelle kommt für die ÖVP nicht in Frage. Rufe in diese Richtung aus der steirischen und Wiener Landesgruppe verhallten ungehört.
Neue Modelle für Heterosexuelle werden als "Ehe light" abgelehnt. Hetero- und homosexuelle Partnerschaften ohne Trauschein sollen aber gleich behandelt werden, lautet das offizielle VP-Credo. Eine geschlechtsneutrale Definition des Begriffs Lebensgemeinschaft für alle Gesetze wurde aber erst im Juli von der ÖVP verhindert - zum Ärger des Partners BZÖ.
Wie die ÖVP spricht sich auch die FPÖ im Familienrecht für ein Beibehalten des Status quo aus. Homosexuellen Partnern sollen nur vereinzelte Rechte (Besuchsrecht im Krankenhaus) eingeräumt werden.
Ein kleiner Trost bleibt übrigens für die mit ihren Reformen gescheiterte Justizministerin Gastinger: Die Rechtsprechung sorgt für punktuelle Angleichungen zwischen Homo- und Heterosexuellen. So bestätigte der Oberste Gerichtshof kürzlich das Eintrittsrecht von Homosexuellen im Mietrecht, wenn diese mit dem verstorbenen Partner wie in einer Ehe zusammen gewohnt haben.
ÖVP
Die ÖVP lehnt neue Partnerschaftsmodelle sowohl für Homo- als auch für Heterosexuelle ab. Im Eherecht will man die geltenden Unterhaltsbestimmungen beibehalten. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sollen laut ÖVP zwar in den einzelnen Gesetzen gleich wie heterosexuelle behandelt werden. Den Handlungsbedarf dafür sieht die ÖVP aber bei der Rechtsprechung. Eine geschlechtsneutrale Definition des Begriffs Lebensgemeinschaft im Gesetz wird abgelehnt.
SPÖ
Die SPÖ hat einen Drei-Stufen-Plan. Als erstes soll eine eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle eingeführt werden. Die Partner hätten nahezu alle Rechte und Pflichten wie in einer Ehe (Ausnahme: Fremdadoption). In der zweiten Stufe will man mehr Rechte (leichteres Erben) und Pflichten (Unterhalt) für homo- und heterosexuelle Lebensgemeinschaften. Auf längere Sicht möchte man das Eherecht novellieren und sich hier vom Versorgermodell verabschieden.
BZÖ
Während Justizministerin Karin Gastinger ein Partnerschaftsmodell für Homosexuelle möchte, ist ihre Partei dagegen. Die gesamte Fraktion will aber alle Lebenspartnerschaften durch einen Antidiskriminierungs-Paragrafen gleichstellen und Patchwork-Familien stärken. Im klassischen Eherecht möchte das BZÖ "einige heilige Kühe" schlachten. So soll das Versorgungsprinzip der Ehe überdacht werden. In weiterer Folge will man auch die Verschuldens-Scheidung neu diskutieren.
FPÖ
Die FPÖ ist im Familienrecht für die Beibehaltung des Status quo. Neue Partnerschaftsmodelle werden abgelehnt. Bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften kann man sich nur einzelne Rechte vorstellen, etwa das Besuchsrecht im Krankenhaus.
Die Arbeitsgruppe Freiheitliche Familienpolitik in der Parteiakademie liegt nach den Worten von Akademie-Chef Ewald Stadler in voller Übereinstimmung mit den Positionierungen von Papst Benedikt XVI.
Grüne
Die Grünen wollen die klassische Ehe eins zu eins für Homosexuelle öffnen. Als Alternative zur Ehe soll es für Homo- und Heterosexuelle den Zivilpakt (Zip) geben. Wer diesen abschließt, hat eheähnliche Rechte, aber weniger Pflichten. Nach der Trennung gibt es etwa keinen Anspruch auf Unterhalt. Wer einen Zip abschließt, muss daher auch seinem Partner nicht treu sein: Bei der gerichtlichen Auflösung des Zip spielt das Verschulden am Scheitern der Beziehung keine Rolle.