Die FPÖ will die Republik und die Gutachter der Regierung verklagen.
Wien. Ein Wahlkampf ist nicht ganz billig - darum erstattet der Staat den Parteien bestimmte Beträge zurück. Pro Wahlberechtigtem legt der Bund knapp zwei Euro in den Topf: Der Betrag wird nach dem Stimmenanteil unter den Parteien aufgeteilt.
Bekanntermaßen überlegt die FPÖ eine Wahlanfechtung, falls die Bundeswahlbehörde dem BZÖ den dritten Listenplatz einräumt. Was passiert bei einer Wahlwiederholung? Wie sieht es dann mit der Erstattung der Wahlkampfkosten aus?
"Bisher gibt es keinen Präzedenzfall", heißt es auf Anfrage der "Presse" aus dem Bundeskanzleramt (ihm obliegt die Zahlung der Wahlkampfkosten). Die Mehrheit der Juristen im Bundeskanzleramt sei aber der Ansicht, dass dann für beide Wahlen gezahlt wird.
Unzufrieden könnte dann nur die FPÖ sein: Denn bekommt sie bei der ersten Wahl wenige Stimmen, kriegt sich auch nur wenig Geld. Dabei könnten die Blauen behaupten, sie hätten ja nur aufgrund des falschen Listenplatzes wenig Stimmen bekommen.
Dieses Argument nützt nichts, betont man im Bundeskanzleramt. Die Rückerstattung der Wahlkampfkosten richte sich nur nach dem Ergebnis, nicht nach fiktiven Stimmen. Laut dem Verfassungsrechtler Heinz Mayer bleibt der FPÖ nur eine Hoffnung, um mehr Geld zu lukrieren: Sie könnte eine Amtshaftungsklage gegen den Bund versuchen.
Eine solche plant FP-Chef Heinz-Christian Strache bereits aus einem anderen Grund: Weil die Regierung statt der FPÖ dem BZÖ einen Platz in der Bundeswahlbehörde zugesprochen hat. Strache will auch die Verfasser der Gutachten, auf die sich die Regierung stützt, klagen. Rechtsexperten räumen dem aber wenig Chancen ein.