Justiz. Vor allem im Familienrecht gäbe es Handlungsbedarf für eine neue Regierung.
Ein Mann fährt mit den kleinen Kindern seiner Partne rin in den Urlaub vor. Ein Kind verletzt sich und hat Schmerzen. Der Behandlung durch den Arzt dürfte der Mann aber rechtlich betrachtet gar nicht zustimmen.
Das ist einer der Punkte, in denen Gesetze an die Realität angepasst werden müssten: Schließlich leben rund 123.000 Kinder in Österreich in einer Patchwork-Familie. Die Lösung des vorhin erwähnten Problems wäre übrigens eine Novelle im Familienrecht: Für bestimmte Fälle könnte man per Gesetz begrenzte Vollmachten für die Kinder des Partners einräumen.
Die Stärkung von Patchwork-Familien wurde zwar in der letzten Legislaturperiode von Justizministerin Karin Gastinger forciert, vor allem die ÖVP stieg dabei aber auf die Bremse. Im Parlament beschlossen wurde schlussendlich gar nichts. Dabei wäre etwa auch die Einführung der Pflegefreistellung für Stiefeltern im regulären Arbeitsrecht sinnvoll (für Beamte gibt es diese Regelung schon).
Auch die Zahl der formlosen Lebensgemeinschaften steigt, gleichzeitig haben diese wenige Rechte - und es fehlt eine gesetzliche Definition des Begriffes "Lebensgemeinschaft". Ein Fehler, zumal der Begriff in verschiedenen Gesetzen auftaucht - die Definition aber immer wieder auf Gerichte abgeschoben wird. Im Lichte der Judikatur ist es auch notwendig, den Begriff Lebensgemeinschaft im Gesetz geschlechtsneutral zu definieren. Damit wäre überdies gleichgeschlechtlichen Partnerschaften immerhin ein Minimum an Rechtssicherheit gewährleistet.
Auch abgesehen vom Familienrecht besteht im Justizbereich Reformbedarf: Notwendig ist etwa die schon lange debattierte Errichtung der Landesverwaltungsgerichte. Diese würden den Verwaltungsgerichtshof entlasten: Dort beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer unglaubliche 21 Monate.
Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) wiederum benötigt man eine Regelung zur Behandlung von Massenverfahren. So kommt es vor, dass zeitgleich tausende Fälle mit dem selben Rechtsproblem einlangen. Trotzdem muss der VfGH jede Beschwerde einzeln auf formale Fehler untersuchen. Das kostet Zeit, andere Fälle bleiben dadurch länger liegen. Dabei gäbe es genug andere Punkte, mit denen sich der VfGH beschäftigen sollte. So wäre es an der Zeit, unter bestimmten Umständen eine direkte Gesetzesbeschwerde für Bürger zuzulassen. Momentan müssen Bürger darauf hoffen, dass im Rahmen eines Prozesses das (Zivil-)Gericht beschließt, ein strittiges Gesetz dem VfGH vorzulegen.
Lehren sollten auch aus der letzten Nationalratswahl gezogen werden. Über dieser schwebte vor allem wegen des blau-orangen Bruderstreits ständig das Damoklesschwert einer nachträglichen Wahlanfechtung beim VfGH: Es wäre sinnvoll, wenn der VfGH künftig schon vor der Wahl strittige Fragen klären darf - und nicht wie bisher erst nachher.
Im Strafrecht orten Experten immer wieder ein Missverhältnis zwischen den Strafausmaßen: So werden Vermögensdelikte mit auffallend harten Strafen sanktioniert, während die Strafen für Körperverletzungen niedrig erscheinen. Überarbeitet werden müssten auch die Geschworenengerichte. Die Laienrichter entscheiden bei schweren Verbrechen alleine über Schuld und Unschuld - und müssen ihr Urteil nicht einmal begründen. Immer wieder passiert es daher, dass Geschworene mit ihrem Urteil daneben liegen - sodass das Urteil im Nachhinein erst recht von Berufsrichtern ausgesetzt werden muss. Zuletzt geschah das im Prozess um das durch Misshandlung getötete Baby Iris-Maria - hier entschieden die Geschworenen fälschlicherweise auf fahrlässige Tötung. Notwendig wäre daher zumindest ein Eignungstest, dem sich potenzielle Geschworene unterziehen müssen. Aber auch über eine Abschaffung der klassischen Geschworenengerichte sollte ernsthaft nachgedacht werden. Ein in diesem Zusammenhang bereits diskutierter Kompromiss-Vorschlag: Man schafft Senate, in denen die Laienrichter zwar über die Stimmenmehrheit verfügen - bei der Beratung über die Schuldfrage dürfen aber Berufsrichter mitwirken.
Dringend zu appellieren wäre an eine rot-schwarze Koalition aber vor allem dahingehend, dass sie ihre Zwei-Drittel-Mehrheit bei Gesetzen nicht mehr missbraucht wie in den Neunzigern: Damals wurden rechtlich problematische Gesetze einfach im Verfassungsrang beschlossen, um sie der Kontrolle durch den VfGH zu entziehen. Die Folge: Eine noch stärkere Zersplitterung der Verfassung in unzählige Einzel-Gesetze. Ein großer Wurf wäre freilich das Gegenteil: Die Schaffung eines zentralen Gesetzes, in dem alle Verfassungsbestimmungen stehen.
Bisher erschienen: Gesundheit (22. 11.); Uni (23. 11.); Schule (24. 11.); Bundesheer (25. 11.); Steuern (27. 11.); Familie (28. 11.); Pensionen (29. 11.); Ausländer (30. 11.); Kultur (1. 12.); Medien (2. 12.), Beamte (4. 12.), Raumordnung (5.12.)