Der blau-orange Bruderstreit wird immer kurioser.
E
s klang wie ein netter Kompromiss: Die Wahlbehörden sprechen der FPÖ den dritten Listenplatz zu, dafür darf sich das BZÖ am Stimmzettel "Die Freiheitlichen" nennen. Doch nun ist Feuer am Dach: Ein Zivilgericht erließ am Freitag eine Einstweilige Verfügung, wonach sich das BZÖ nicht "Die Freiheitlichen" nennen darf. In dieser Woche fällt die Entscheidung, ob der BZÖ-Einspruch erfolgreich ist. Ansonsten müssen die Plakate, auf denen sich das BZÖ "freiheitlich" nennt, runter.
In Wirklichkeit fingen die Probleme aber ohnedies schon vorher an. Denn eine Kompromiss-Entscheidung der Wahlbehörden ist noch lange keine richtige Entscheidung. Und wenn die Wahlbehörden falsche Beschlüsse getroffen haben, dann droht eine nachträgliche Annullierung der Wahl durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Diese Gefahr scheint nun sogar noch gestiegen sein. Denn während das Zivilgericht bei zwei "freiheitlichen" Parteien Verwechslungsgefahr ortet, sehen das die Wahlbehörden anders. Einer liegt wohl falsch.
Doch Wahlbehörden müssen sich nicht an Entscheidungen eines Zivilgerichtes halten und umgekehrt. Die wahrscheinliche Folge: Das BZÖ darf sich auf den Wahlplakaten nicht "freiheitlich" nennen, am Stimmzettel aber schon. Ein Kuriosum, aber nicht das einzige im blau-orangen Bruderstreit. So stimmte die ÖVP im Ministerrat dafür, dass das BZÖ der Nachfolger der FPÖ-Liste von der Nationalratswahl 2002 ist. Deswegen erhielten die Orangen statt den Blauen einen Sitz in der Bundeswahlbehörde. In der Bundeswahlbehörde selbst waren die VP-Vertreter aber wieder der Meinung, dass die FPÖ die Nachfolgerin der alten FPÖ-Liste ist. Die ÖVP-Stimmen waren dafür ausschlaggebend, dass die FPÖ den dritten Listenplatz bekommt.
Eine Erklärungsmöglichkeit: Die ÖVP war bei der Besetzung der Bundeswahlbehörde in Geiselhaft des BZÖ. Denn im Ministerrat können Beschlüsse nur einstimmig fallen. Bei der Abstimmung über den Listenplatz konnte die ÖVP sich dann problemlos der Ansicht der unabhängigen Richter in der Wahlbehörde anschließen - und für die FPÖ stimmen. Eine andere Theorie: Die ÖVP wollte doch ursprünglich mit Gutachten parteinaher Juristen dem Koalitionspartner BZÖ helfen. Nachdem das BZÖ aber bei der ORF-Wahl die ÖVP-Kandidatin Monika Lindner stürzte, wollte die ÖVP das BZÖ bestrafen.
Realistischer ist aber, dass der ÖVP einfach die Angst vor einer Neuwahl zu groß wurde. Denn momentan ist sie in den Umfragen auf Platz eins. Bei einer Wahlwiederholung werden die Karten aber auch neu gemischt. Und das Neuwahl-Gespenst geht weiterhin um. Und nicht nur der FPÖ, auch dem BZÖ ist zuzutrauen, dass es die Wahl nachträglich beim VfGH anficht. Die Orangen sagen zwar stets, sie würden jede Ansicht der Wahlbehörden akzeptieren. Sollte das BZÖ aber bei der Wahl aus dem Parlament fliegen, dann muss es die Wahl wegen des Listenstreits wohl trotzdem anfechten. Denn die Alternative wäre dann nur, die Partei zu Grabe zu tragen.
Durchaus realistisch ist freilich auch eine "österreichische Lösung": Nämlich, dass alle mit dem Wahlergebnis leben können und niemand zum Höchstgericht geht. Der Nachteil dieser Variante: Wir würden nie erfahren, welche Entscheidungen nun richtig sind. Wenn der blau-orange Bruderkrieg etwas Gutes hat, dann dass die Öffentlichkeit auf die nicht sonderlich durchdachten Wahlgesetze aufmerksam wurde. Die mit Vertretern der Parteien besetzten Wahlbehörden entscheiden über Listenplatz und Listenname am Stimmzettel. Der Verfassungsgerichtshof kann erst nach dem Urnengang einschreiten und nur eine Neuwahl anordnen.
Doch es besteht Hoffnung: So erklärte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, dass er den Wunsch von VfGH-Präsident Karl Korinek nach einer Gesetzesänderung aufgreifen will. Korinek hatte gefordert, dass der VfGH strittige Fragen schon vor der Wahl entscheiden sollte. Eine einfache Gesetzesänderung, mit der künftig die Gefahr einer teuren Neuwahl gebannt werden könnte.