Der Namensstreit im Dritten Lager

Die FPÖ zieht alle juristischen Register, um ein freiheitliches BZÖ zu verhindern.

Wien. Neben dem Listen-Streit tobt zwischen FPÖ und BZÖ auch ein Namens-Streit: Und die FPÖ versucht alles, um zwei freiheitliche Listen am Stimmzettel zu verhindern. Sie will sogar die Einstweilige Verfügung eines Zivilgerichts erwirken, damit sich das BZÖ nicht "Freiheitliche" nennen darf.

Das soll bereits innerhalb der nächsten Woche geschehen. Doch ob das der FPÖ nützt, ist fraglich. Denn über die Namensbezeichnung am Stimmzettel entscheidet bekanntlich nicht ein Zivilgericht, sondern die Bundeswahlbehörde: Und diese lasse sich von der Entscheidung des Zivilgerichts nicht beeinflussen, erklärt Robert Stein von der Wahlabteilung im Innenministerium. Auch Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk meint, dass die Wahlbehörde in diesem Fall nicht gebunden ist: Die Einstweilige Verfügung würde nur gegen das BZÖ wirken - nicht aber gegen die Wahlbehörde.

Möglicherweise droht also ein Kuriosum: Die Einstweilige Verfügung könnte dem BZÖ verbieten, sich auf öffentlichen Plakaten "freiheitlich" zu nennen. Gleichzeitig könnte sich das BZÖ am Stimmzettel als "Freiheitliche" bezeichnen.

Der blau-orange Streit birgt also weiterhin Spannung - zumal auch die Juristen sich nicht einig sind: So müsste sich laut Verfassungsrechtler Heinz Mayer die Wahlbehörde nämlich sehr wohl an eine Einstweilige Verfügung eines Zivilgerichts halten.

Ein wirksames Rechtsmittel bleibt der FPÖ aber auf jeden Fall. Falls die Bundeswahlbehörde zwei freiheitliche Listen zulässt, können sich die Blauen an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden - allerdings erst nach der Wahl. Findet der VfGH, dass die Wähler durch die Listennamen entscheidend getäuscht wurden, dann gibt es Neuwahlen.


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