Ausschuss-Befugnisse: Neues Gutachten

Neues Gutachten zur Prüfkompetenz des Banken-Untersuchungsauschusses. Finanzminister Grasser kündigte an, dass die Finanzmarktaufsicht "voll kooperationsbereit" sei. Bei einer Verweigerungshaltung droht SP-Finanzsprecher Matznetter mit "ernsten Konflikten".

Während die SPÖ am Freitag noch "Feuer am Dach" sah, sind für Finanzminister Karl-Heinz Grasser die aktuellen Debatten über die Kontrollbefugnisse des Banken-U-Ausschusses nur ein "Sturm im Wasserglas" und eine "völlig uninteressante Diskussion". Denn die Finanzmarktaufsicht FMA habe ihm versichert, dass sie im Rahmen des rechtlich Möglichen "voll kooperationsbereit" sei, so Grasser am Samstag im Ö1-Radio. Die Finanzmarktaufsicht werde "den Maßstab anlegen, wo sie der Überzeugung ist, das darf und kann sie dort rechtlich sagen", meinte Grasser.

"Dass Grasser in 'Schalmeientönen' volle Transparenz bei der Aufklärung der Missstände im Bereich der Bankenaufsicht angekündigt hat", wird von SP-Budget- und Finanzsprecher Christoph Matznetter begrüßt. Leider decke sich dies aber nicht mit den bisherigen Ankündigungen und Schritten der zu überprüfenden Dienststellen. "Bei den Zeugenaussagen am Montag im U-Ausschuss gibt es die erste Nagelprobe", unterstrich Matznetter. Dabei gehe es - in Sachen Bestellpraxis von Staatskommissären - um die Entscheidungen von Grasser als Finanzminister. "Wenn es hier zu einer Verweigerungshaltung kommt, gibt es ernste Konflikte zwischen Parlament und Bundesregierung", so Matznetter.

Hoheitliche Aufgaben der FMA prüfbar

Darf die FMA im Rahmen des Banken-Untersuchungsausschusses geprüft werden? Mit dieser in den letzten Tagen zwischen SPÖ und ÖVP strittigen Frage hat sich nun auch der Rechts- und Legislativdienst der Parlamentsdirektion im Nationalrat befasst. Er halte in einer Stellungnahme "unumstritten fest, dass im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben die FMA dem Prüfauftrag des Banken-Untersuchungsausschusses nachzukommen hat", teilte die Parlamentsdirektion mit.

Die parlamentarische Praxis sei stets von einem weiten Prüfungsrecht ausgegangen. "Soweit die FMA als Behörde tätig wird, hat sie laut Verfassung dem Ersuchen der Ausschüsse um Beweiserhebungen Folge zu leisten und auf Verlangen ihre Akten vorzulegen. Diese Verpflichtung besteht ungeachtet des Umstandes, ob es sich um eine weisungsfreie Behörde handelt oder nicht", heißt es in der Stellungnahme.

Diese besagt im Kern, "dass der Umfang des Untersuchungsrechts Verwaltungsakte des Bundesministers für Finanzen und der ihm unterstellten Verwaltungsorgane umfasst" - und dass der Finanzminister hinsichtlich der Wahrnehmung des Aufsichtsrechts über alle Angelegenheiten der Finanzmarktaufsicht dem Nationalrat und im Besonderen einem Untersuchungsausschuss verantwortlich sei. Angemerkt wird, dass dem Untersuchungsausschuss "selbstverständlich" nicht die Untersuchung eines rein privaten Unternehmens obliege. (Ag.)


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