Banken-Ausschuss: Die SPÖ sieht jetzt "Feuer am Dach"

Darf die Finanzmarktaufsicht geprüft werden? ÖVP bleibt bei ihrem Nein.

WIen (aich/APA). Nun wird nicht mehr hinter den Kulissen sondern gleich öffentlich gestritten: Die Debatte zwischen SPÖ und ÖVP um das Kanzler-Gutachten zum Banken-U-Ausschuss beschäftigt nächsten Mittwoch das Parlament: Die Sozialdemokraten wollen dort nämlich das Thema "Kontrollverweigerung durch die Bundesregierung" behandeln.

Der Hintergrund des Streits: Bei den Koalitionsverhandlungen am Mittwoch präsentierte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel ein Gutachten seines Verfassungsdienstes. Demnach kann der Banken-U-Ausschuss nicht die Finanzmarktaufsicht (FMA) - sie ist die Kontrollinstanz für den heimischen Finanzsektor - untersuchen. Denn, so das Gutachten, U-Ausschüsse könnten nur Tätigkeiten der Regierungsmitglieder beleuchten. Die FMA sei aber gegenüber dem Finanzministerium weisungsfrei und könne daher nicht direkt geprüft werden. Ein Gutachten, das die SPÖ verärgert. Deren Budgetsprecher Christoph Matznetter sprach am Freitag von einer "haarsträubenden Rechtsauffassung" des Kanzleramts. Nun sei "Feuer am Dach". Die grüne Dritte Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig bezeichnete das Gutachten gleich als "irrevelant". VP-Budgetsprecher Günter Stummvoll appellierte hingegen an die anderen Parteien, den Rechtsstaat zu achten.

Allerdings: Auch prominente Juristen widersprechen dem Gutachten. Die darin geäußerte Ansicht sei zwar "in der Lehre verbreitet", sagt im Gespräch mit der "Presse" Verfassungsrechtler Theo Öhlinger. Allerdings seien die im Gutachten angeführten Argumente nicht überzeugend. Denn auch wenn die FMA weisungsfrei ist, so erfülle sie Hoheitsaufgaben und unterliege dem Aufsichtsrecht des Ministers. Ein U-Ausschuss dürfe daher auch die FMA unter die Lupe nehmen, so Öhlinger. Ähnlich fällt die Argumentation von Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk aus: "Es spricht mehr dafür, dass die Tätigkeit der FMA sehr wohl der Prüfung des Parlaments unterliegt."

Verfassungsjurist Heinz Mayer meint zwar, dass ein U-Ausschuss die FMA wirklich nicht direkt prüfen kann. Dies sei aber über einen Umweg möglich: Denn der U-Ausschuss kann die Tätigkeit des Finanzministers untersuchen. Um nun abzutesten, ob dieser seiner Aufsichtspflicht bei der FMA nachgekommen ist, könnte der U-Ausschuss Mitarbeiter der FMA zur Aussage zwingen oder von ihnen Akten anfordern.

Übrigens: Als es im Juni im parlamentarischen Rechnungshof-Unterausschuss um Geschäfte der Bawag ging, sagten auch Vorstände der FMA aus. Zu argumentieren, die FMA müsste in diesem Gremium aussagen, im U-Ausschuss aber nicht, wäre jedenfalls ein "Widerspruch", so Öhlinger.


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