Verfassungsgerichtshof: Wahlanfechtung in Sicht

KPÖ überlegt - Rot-Grün wäre mögliche Folge.

Wien. Vielleicht kommt bald Bewegung in die stockenden Koalitionsverhandlungen. Denn die KPÖ überlegt den Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH), weil das BZÖ mit zwei unterschiedlichen Listennamen kandidiert hat. "Wir werden uns eventuell am Donnerstag entscheiden", sagt KPÖ-Parteichef Mirko Messner im Gespräch mit der "Presse". Ansonsten werde die Entscheidung vermutlich am kommenden Montag fallen. Zuvor wolle man jedenfalls noch Rücksprache mit Juristen halten.

Hintergrund der Debatte: Das BZÖ kandidierte in Kärnten mit dem Zusatz "Liste Haider", in den anderen acht Bundesländern aber als "Liste Westenthaler". Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer meint nun, dass die Stimmen der beiden orangen Listen getrennt gewertet werden müssten. Denn die Nationalrats-Wahlordnung sehe vor, dass nur die Stimmen von namensgleichen Listen zusammengezählt werden.

Wagt die KPÖ den Weg zum VfGH, dann könnte dieser eine getrennte Auszählung der BZÖ-Stimmen verfügen. Die Folge: Das BZÖ würde aus dem Parlament fliegen und die sieben orangen Mandate an andere Parteien wandern. Durch den neuen Mandatsstand (SPÖ 71, ÖVP 68, Grüne 22, FPÖ 22) würde es im Parlament plötzlich eine rot-grüne Mehrheit geben. Eine schwarz-grüne Regierung wäre hingegen auch weiterhin nicht möglich.

Angefochten werden kann das Wahlergebnis von jeder angetretenen Partei. Alle fünf Parlaments-Fraktionen schließen einen Gang zum VfGH aus. Offen gehalten hat sich diese Option neben der KPÖ aber auch noch Hans-Peter Martin. Noch bleibt beiden Zeit: Die VfGH-Beschwerde muss erst bis 17. November eingebracht werden.


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