Bruderkrieg: "Freiheitliches" BZÖ-Taferl: 3000 Euro Strafe drohen

BZÖ widersetzte sich im TV dem Gerichtsbeschluss - doch auch die FPÖ muss nun Plakate überkleben.

Wien. Die ORF-Pressestunde vom Sonntag könnte dem BZÖ teuer zu stehen kommen. Klubchef Herbert Scheibner zeigte nämlich ein Taferl mit der Aufschrift "Die Freiheitlichen - Liste Westenthaler - BZÖ$!R". Ein ORF-Mitarbeiter entfernte das Taferl nach einigen Minuten. Der vermutliche Grund: Ein Zivilgericht erließ am Freitag eine Einstweilige Verfügung, wonach sich das BZÖ nicht "freiheitlich" nennen darf.

Zwar gibt es eine Schonfrist von acht Tagen: Diese gilt aber nur für die Umgestaltung der Plakate. In Interviews darf sich das BZÖ schon jetzt nicht freiheitlich nennen. Da Scheibner es tat, könnte die FPÖ nun eine Beugestrafe beantragen. Diese dürfte sich in der Größenordnung von 3000 Euro bewegen, schätzt der Wiener Anwalt Thomas Höhne. Zahlen müsste die Partei.

Höhne übt im Gespräch mit der "Presse" jedoch Kritik am "sonderbaren" Einschreiten des ORF. Schließlich drohe dem ORF keine Strafe. Die Einstweilige Verfügung verpflichte nur das BZÖ. Widersetzen sich die Orangen übrigens weiter dem Gerichtsbeschluss, so drohen täglich neue Geldstrafen (bis zu 30.000 Euro pro Tag). Theoretisch könnte auch Beugehaft gegen BZÖ-Chef Peter Westenthaler verhängt werden.

Dieser trat am Montag daher schon vor einem BZÖ-Wahlplakat auf, bei dem der freiheitliche Namenszusatz überklebt war. Dafür konnte Westenthaler sich über eine juristische Retourkutsche des BZÖ freuen: Das Handelsgericht Wien untersagte die FPÖ-Plakate mit dem Slogan: "ÖVP/BZÖ Wahlbetrug bestrafen - FPÖ wählen". Denn, so heißt es in der Einstweiligen Verfügung, Wahlbetrug sei die Verfälschung eines Wahlergebnisses. Das sei nicht geschehen. Die FPÖ wird die Plakate nun ändern. Das BZÖ kämpft hingegen vor Gericht weiter um den freiheitlichen Namenszusatz.


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