Bruderkrieg: FPÖ könnte nun Schulden auf das BZÖ abwälzen

Die Orangen gelten jetzt als Nachfolger der Blauen - möglicherweise hat das noch unerwartete Folgen.

Wien. Der Ministerrat sprach am Montag dem BZÖ einen Sitz in der Bundeswahlbehörde zu. Die Begründung: Die Orangen seien die Nachfolger der Blauen von der Nationalratswahl 2002. Kann die FPÖ dann nicht auch Teile ihrer alten Schulden auf den "Nachfolger" BZÖ abwälzen?

Die Antwort auf diese Frage ist etwas für juristische Feinspitze. Denn in Österreich existieren zwei Parteibegriffe: Zum einen gibt es die "wahlwerbende Partei". Das ist nur die Gruppierung, die mit ihrer Kandidatenliste bei der Wahl antritt. Und in diesem Punkt ist nach Ansicht des Ministerrats das BZÖ der Nachfolger der FPÖ. Anders ist es mit dem Begriff der "politischen Partei" nach dem Parteiengesetz. Hier ist die FPÖ auf jeden Fall stets die FPÖ geblieben.

Es folgt das nächste Problem: Die beiden Begriffe "sind in der Praxis nicht immer abgrenzbar", erklärt Verfassungsrechtler Theo Öhlinger im Gespräch mit der "Presse". Klar sei aber eines: Die 352.500 Euro, die die FPÖ laut einem Urteil in erster Instanz an ihren Sozialsprecher Reinhart Gaugg zahlen muss, können nicht aufs BZÖ abgewälzt werden. Hier ist die politische Partei FPÖ in der Pflicht - selbst wenn es nicht die heutige FP-Führung war, die Gaugg die Zahlungen für seinen Ämterverzicht versprochen hat.

Anders ist die Situation laut Öhlinger aber mit Schulden, die direkt auf die letzte Nationalratswahl zurück gehen - also etwa Wahlwerbung. Hier könnte man argumentieren, dass das Geld für die "wahlwerbende Partei" FPÖ ausgegeben wurde. Daher sei es denkbar, dass man das Geld vom BZÖ zurückfordern kann, so Öhlinger.

Anderer Ansicht ist aber Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk. "Ich kann mir das nicht vorstellen", meint er. Nur die "politische Partei" und nicht die "wahlwerbende Partei" könne Schulden machen.

Will die FPÖ nun Schulden auf das BZÖ abwälzen, muss sie jedenfalls vor ein Zivilgericht - und schon taucht das nächste Fragezeichen auf: Denn das Gericht muss sich nicht der Meinung des Ministerrats anschließen, wonach die einstige "wahlwerbende Partei" FPÖ nun orange ist. Meinung S. 31


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