Kreatives Wählen: Es muss nicht immer ein Kreuzerl sein

Aber Vorsicht: Schneller als man glaubt, wird die Stimme ungültig.

Wien. Mehr als sechs Millionen Österreicher dürfen am 1. Oktober zur Nationalratswahl schreiten. Sie können die Partei ihres Herzens wählen sowie je eine Stimme für den Lieblings-Kandidaten in ihrem Landes- und Regionalwahlkreis vergeben. Die meisten werden aber einfach nur ein Kreuzerl bei der favorisierten Partei machen. Was jedoch wenige wissen: Es geht auch anders: So können Kreative genauso gut den Kreis bei ihrer Lieblingspartei anhaken oder mit einem schlichten Strich versehen. Man kann aber auch einfach mit einem Strich alle Kreise bis auf einen durchstreichen: Dann gilt die Stimme für die Partei, bei der das Kästchen leer bleibt.

Sie mögen Kreise prinzipiell nicht anfassen? Auch kein Problem: Sie können ihr Wählervotum anders kundtun: Etwa, indem man die Partei am Wahlzettel oben anhakt - oder nicht die Kreise, sondern alle Parteibezeichnungen bis auf eine ausstreicht. Oder man greift zum Trick für Minimalisten: Sie kreuzen einfach gar keine Partei an, sondern schreiben nur im Kästchen für die Vorzugsstimmen den Namen des Lieblings-Kandidaten in ihrem Landeswahlkreis. Dadurch wird automatisch die Partei des Kandidaten mitgewählt - freilich nur, wenn die Person auch wirklich auf der betreffenden Landesliste kandidiert.

Auch für schizophrene Persönlichkeiten gibt es eine Lösung. Wenn jemand die Partei ÖVP ankreuzt, die Vorzugsstimme aber einem SP-Kandidaten gibt, so kommt die Regel "Kreuzerl sticht Vorzugsstimme" zum Tragen. Das heißt, die ÖVP bekommt eine Stimme, der SP-Kandidat geht leer aus.

Will der Wähler zu witzig sein, finden das die Wahlbehörden übrigens nicht mehr lustig. Nicht gültig ist es daher, bei einer Partei ein lachendes Gesicht, und bei allen anderen Parteien ein trauriges Gesicht ins den Kreis zu zeichnen. Denn es gilt die Regel: Man darf nur entweder eine Partei anzeichnen - oder alle bis auf eine ausstreichen. Bei diesem Beispiel hat der Wähler aber alle Parteien angezeichnet.

Vorsicht heißt es bei folgendem Szenario: Der Kugelschreiber kommt einem aus und man hinterlässt dadurch einen kleinen Strich beim Kreis einer Partei. Dann macht man ein großes Kreuz, bei der Partei, die man eigentlich wählen will. Dieser Stimmzettel ist nach der strengen Rechtsprechung trotzdem ungültig, weil bereits zwei Parteien angezeichnet wurden.

Die Lösung: Erwischt man unabsichtlich die falsche Partei, sollte man einfach aus der Wahlkabine rausgehen und den Irrtum den Wahlbeisitzern melden. Darauf wird der Stimmzettel vernichtet und man bekommt einen neuen - auf dem man sich dann hoffentlich geschickter anstellt.

Eine ungültige Stimme passiert also schneller als mancher denkt - vielleicht sollte man daher doch auch dieses Mal wieder das unkreative Kreuzerl verwenden.


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