Heute, Montag, gibt es im BZÖ-FPÖ-Konflikt vorerst nur Klarheit über den Sitz in der Bundeswahlbehörde.
Wien. Heute, Montag, wird es im Bruderkrieg zwischen BZÖ und FPÖ erstmals spannend: Der Ministerrat beschließt die Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde. Dieses Gremium wird nach dem Ergebnis der letzten Wahl beschickt. Sowohl die FPÖ als auch das BZÖ sehen sich aber als Nachfolger der Freiheitlichen von der letzten Wahl und verlangen deswegen einen Sitz.
Doch egal, was der Ministerrat heute beschließt: Eine Vorentscheidung für die wirklich strittigen Fragen zwischen BZÖ und FPÖ fällt damit noch nicht. Zwar entscheidet die Wahlbehörde in weiterer Folge, ob sich das BZÖ "Freiheitliche" nennen darf und ob das BZÖ statt der FPÖ den dritten Listenplatz am Stimmzettel bekommt. Doch das BZÖ hätte selbst mit Hilfe des Koalitionspartners ÖVP keine Stimmenmehrheit in der Bundeswahlbehörde.
Die Sitzverteilung in der elfköpfigen Bundeswahlbehörde sieht folgendermaßen aus: Vier Sitze für die ÖVP, drei für die SPÖ, einer für das BZÖ (oder die FPÖ) und einer für die Grünen. Also, egal wie der Ministerrat entscheidet: Weder die Opposition noch die Regierung hätte im Gremium die notwendige Mehrheit von sechs Stimmen. Das entscheidende Zünglein an der Waage könnten also die zwei ebenfalls im Gremium sitzenden unabhängigen Richter sein.
Diese werden von Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) bestimmt. Ihre Wahl fiel auf Raimund Strieder, Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs in Ruhe und auf Wolfgang Pöschl, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Wien. Etwaige Mutmaßungen, die Ministerin würde BZÖ-freundliche Richter in das Gremium schicken, werden scharf zurückgewiesen. Die Unabhängigkeit der Richter sei unantastbar, betont man im Justizressort. Und es handle sich um dieselben Richter, die auch schon bei der letzten Nationalratswahl in der Bundeswahlbehörde saßen.
Tatsächlich traten beide Richter politisch nie in Erscheinung. Richter Pöschl sorgte allerdings im Dezember 2001 für mediales Aufsehen. Der damalige FP-Justizminister Dieter Böhmdorfer ernannte ihn zum Vizechef des Wiener Oberlandesgerichts, obwohl Pöschl nicht der Erstgereihte im Besetzungsvorschlag war.
Bei der Abstimmung in der Bundeswahlbehörde muss man jedenfalls Farbe bekennen: Die Entscheidungen erfolgen nämlich per Handaufzeigen. Dem Gremium ist aber ohnedies zu empfehlen, nach juristischen und nicht nach parteipolitischen Erwägungen zu entscheiden. Denn im Falle einer rechtswidrigen Entscheidung droht die nachträgliche Aufhebung der Nationalratswahl durch den Verfassungsgerichtshof.