Selbst Pädophilen-Partei wäre zulässig

Eine Partei ist leicht zu gründen, kandidieren kann sie deswegen aber noch nicht.

Wien. Erst kürzlich bestätigte ein Gericht in Holland die Zulässigkeit einer Pädophilen-Partei - und sorgte damit für große Aufregung. Aber auch in Österreich könnte diese Partei wohl gerichtlich nicht verboten werden, erklärt im Gespräch mit der "Presse" Verfassungsrechtler Heinz Mayer.

Nicht zulässig wäre eine Partei, die gegen Verfassungsrecht verstößt - also etwa gegen das NS-Verbotsgesetz. Das Ziel der holländischen Fraktion namens "Partei für Nächstenliebe, Freiheit und Vielfalt" ist aber das Senken der Altersgrenze für Sex mit Erwachsenen von 16 auf zwölf Jahre - und das ist rein rechtlich betrachtet zulässig.

Wobei die Gründung einer Partei in Österreich ohnedies sehr einfach ist: Man muss laut dem Parteiengesetz nur eine Satzung festlegen und diese einmalig in einem periodischen Druckwerk (das ist eine Zeitschrift, die zumindest viermal jährlich erscheint) veröffentlichen. Darüber hinaus hat der Parteigründer die Satzung im Innenministerium zu hinterlegen. Das war es dann auch schon - das Innenministerium prüft nicht, ob die Inhalte der neuen Partei zulässig sind.

Tritt eine Partei dann aber aktiv in Erscheinung, droht dem stolzen Parteigründer möglicherweise Ungemach: Denn bei jedem Auftreten vor einer Behörde oder einem Gericht könnte festgestellt werden, dass die Partei aufgrund ihrer Inhalte nicht gültig gegründet wurde. Diese Entscheidung kann man dann aber wiederum bis zum Höchstgericht bekämpfen.

Vom Auftreten einer Pädophilen-Partei ist in Österreich bisher nichts bekannt - dafür gibt es zumindest am Papier die "Partei für sexuelle Ausschweifungen". Und auch eine A.R.S.C.H.-Partei wurde schon gegründet, die Abkürzung steht hier für "Autonom Revolutionär Subversiv Chaotische Hackler Partei". Insgesamt gibt es nach Schätzungen des Innenministeriums etwa 800 Parteien im Land.

Der Weg vom Parteigründer zum Parlamentarier ist aber ein steiniger: Denn kandidieren darf nur, wer genügend Unterstützungserklärungen sammelt. Hingegen muss man gar keine Partei nach dem Parteiengesetz gründen, um bei Wahlen antreten zu können, sondern nur eine Liste einreichen. Denn es werde strikt zwischen politischer und wahlwerbender Partei unterschieden, sagt Robert Stein, Leiter der Abteilung für Wahlangelegenheiten im Innenministerium.

Doch einige kuriose Gruppierungen fanden bereits den Weg auf den Wahlzettel: So trat bei den Nationalratswahlen 1994 und 1995 "Die Beste Partei" an. Dahinter steckte der selbst ernannte Kärntner Faschings-Generalintendant Reinhard Eberhart.


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