Anwalt kritisiert KHM-Sicherheit und meint über seinen Klienten: "Eigentlich ging es ihm ums Spielen."
Welche Strafe droht nun dem Täter? Fest steht: Ein "Kunstraub", wie von bestimmten Medien vielfach kolportiert, war's mit Sicherheit nicht. Raub bedingt den Einsatz von Gewalt gegen Personen. Also bleibt das Delikt Diebstahl. Dieses findet sich im Strafgesetzbuch in verschiedenen Formen. Abgesehen vom "einfachen" Diebstahl (¶127 StGB) existiert unter anderem das Delikt des schweren Diebstahls. Dieses kommt - bei derzeitiger Sachlage - für den Täter in Frage: Wer eine Sache stiehlt, deren Wert 50.000 Euro übersteigt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Geprüft werden muss auch der Tatbestand "Einbruchsdiebstahl", zumal der Verdächtige durch Einschlagen eines Fensters zur Saliera vorstieß. Ganz abgesehen vom Wert der Beute wird Einbruchsdiebstahl mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft geahndet.
Auch der Tatbestand Erpressung - im vorliegenden Fall versuchte Erpressung - wird vom Staatsanwalt geprüft werden, ist aber höchst fraglich: Erpressung (Strafrahmen: sechs Monate bis fünf Jahre) begeht jemand, der etwa durch gefährliche Drohung zu einer Handlung nötigt. Sollte der Dieb die Saliera nur zum Kauf angeboten haben, ist das noch keine Erpressung.
M.'s Anwalt Gerald Albrecht sagt, dass sein Mandant die Sicherheitsvorkehrungen im Museum als "nicht am letzten Stand" bezeichnet habe. Albrecht: "Wir hätten das eigentlich alle machen können." Für den Coup seien nur eine halbe Stunde Einschulung, ein Messer zum Zerschneiden der Jalousien und ein Gegenstand zum Scheiben-Einschlagen nötig gewesen. Zu der "Schnitzeljagd", die M. mit der Polizei veranstaltet hatte, meint der Jurist: "Eigentlich ging es ihm ums Spielen."