Kampusch: Neue Fragen an das Opfer

Sichtung von Videos des Täters dauert an.

WIEN. Heute, Montag, wird die Befragung von Natascha Kampusch fortgesetzt. Nachdem die 18-Jährige am Sonntag einen freien Tag hatte, versuchen Ermittler heute erneut, die Hintergründe der achteinhalb Jahre zurück liegenden Entführung auszuleuchten.

Auch am Samstag war Natascha Kampusch jenen beiden Beamten Rede und Antwort gestanden, die sie sich selber ausgesucht hatte. Laut Bundeskriminalamt (BK) hat die Frau zu diesem Duo Vertrauen gefasst. Generalmajor Gerhard Lang: "Die Gespräche verlaufen immer in ruhiger Atmosphäre." Die Frau ist dabei nicht alleine: Den Befragungen wohnt immer ein Jugendpsychiater bei.

Auch die Untersuchungen im Haus des Entführers Wolfgang Priklopil wurden am Wochenende fortgesetzt. Die Sicherstellung biologischer Spuren (Fingerabdrücke, DNA-Material) sei weitgehend erledigt, meinte ein BK-Sprecher am Sonntag. Man vergleiche nun die DNA-Spuren mit jenen, die bei Interpol gespeichert sind. Ausständig sei noch die Sichtung der Videokassetten.

"Hunderte Videos" seien von Priklopil aufgenommen worden. Diese wurden dem Opfer - nach einer Art Zensur - zur Verfügung gestellt. Alle sicher gestellten Bänder sind voll bespielt. Laut BK sei der Täter "ein sehr sparsamer Mensch" gewesen. Es reihe sich also etwa eine Nachrichten-Sendung an einen Spielfilm. Videos, auf denen Natascha Kampusch zu sehen ist, seien bisher aber noch keine gefunden worden.

Indessen wird sowohl in der Öffentlichkeit als auch innerhalb der Anwaltskammer heftig über eine mögliche Interessenkollision diskutiert: Natascha Kampusch wird von der Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger & Partner vertreten. Gabriel Lansky hatte zuletzt aber auch die Verlagsgruppe "News" vertreten. Gerade die jüngsten "News"-Artikel hatten für Empörung etwa bei Kampuschs Psychiatern gesorgt. Darin war der Eindruck erweckt worden, dass es sich bei den Veröffentlichungen um Teile des geheimen Polizei-Protokolls mit höchst privaten Aussagen des Opfers handle.

Die Kanzlei hat bereits erklärt, einen unabhängigen Medienrechtler mit der Prüfung der Rechtslage betraut zu haben.

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