Fall Kampusch: Kampf ums Erbe des Täters

Der neue Rechtsvertreter von Natascha Kampusch will auf die Verlassenschaft von Wolfgang Priklopil zugreifen. Das Bundessozialamt möchte für die Psychotherapie aufkommen.

Wien. "Sie ist eine sehr zierliche, sehr nette, gescheite Frau." So schildert der Wiener Rechtsanwalt Günter Harrich jene ersten Eindrücke, die er von seiner neuen Mandantin Natascha Kampusch gewonnen hat. Harrich hat bereits erste Schritte eingeleitet, um die Existenz der 18-Jährigen abzusichern. Im Verlassenschaftsverfahren, das nach dem Selbstmord des mutmaßlichen Täters Wolfgang Priklopil anläuft, hat er bereits Forderungen deponiert.

Hauptteil der Verlassenschaft ist, wie die "Presse" berichtete, jenes Einfamilienhaus in Strasshof (NÖ), in dem Natascha Kampusch achteinhalb Jahre lang gefangen gehalten wurde (siehe Fotos). Eine der Schwierigkeiten liege nun darin, dass Priklopil dieses Haus nicht alleine besaß, es gehörte auch zu einem Drittel seiner Mutter. Diese ist generell als Erbberechtigte anzusehen.

Außerdem stelle sich laut Harrich die Frage, "wie viele andere Gläubiger" noch Ansprüche im Verlassenschaftsverfahren anmelden - und wie diese dann vom zuständigen Bezirksgericht Gänserndorf bewertet werden.

Grundlage der Forderungen von Natascha Kampusch sind die erlittenen sowie die noch zu erwartenden seelischen Schmerzen. Diese werden nach Tagessätzen - je nach Schwere 100 bis 300 Euro - bemessen. Nach einer Hochrechnung des Gerichtspsychiaters Reinhard Haller steht Natascha Kampusch ein Schmerzengeld in der Höhe von 664.900 Euro zu.

Außerdem hat Harrich im Namen seiner Mandantin einen Antrag beim Bundessozialamt eingebracht. Laut Verbrechensopfergesetz steht der Frau eine Entschädigung für Verdienstentgang während ihrer Zeit im Verlies sowie der Ersatz von Therapie und Heilungskosten zu. Dem dürfte nichts entgegenstehen, meint doch Sozialministerin Ursula Haubner: "Wir werden alles tun, damit Natascha Kampusch die bestmögliche Unterstützung bekommt."

Harrich ergänzt, dass es nun auch darum gehe, dass die 18-Jährige eine Ausbildung anstrebe. Dazu wiederum heißt es im Wiener Stadtschulrat, man biete einen individuellen Bildungsplan an. Apropos Schule: Für den Schulbeginn am kommenden Montag hat die frühere Lehranstalt, die Natascha Kampusch besuchte, die Volksschule am Brioschiweg in Wien-Donaustadt, bereits Sicherheitsvorkehrungen getroffen: "Betriebsfremde" dürfen die Schule nicht betreten. Die Lehrer sind zudem angehalten, Medienkontakte zu vermeiden. Im Wiener Stadtschulrat befürchtet man einen Journalistenansturm.

Indessen hat sich Natascha Kampusch bereits eine erste Anschaffung gegönnt: Nachdem sie von Jugendpsychiater Max Friedrich 50 Euro Taschengeld bekommen hatte, ließ sie sich von ihrem Anwalt unter anderem Kosmetika kaufen. Dienstagnachmittag gab es ein Koordinationsgespräch zwischen den Ermittlern des Bundeskriminalamtes und den Psychologen, die Natascha Kampusch betreuen. Es ging vor allem darum, wann die Polizei das Entführungsopfer wieder zu Priklopil und dessen Umfeld befragt.

"Wir werden mit Frau Kampusch am Mittwoch wieder sprechen. Sie hat uns gesagt, dass sie sich darauf freut", berichtet Ermittler Gerhard Lang am Dienstag der "Presse".

Anwalt Harrich kündigte an, dieser Befragung beizuwohnen. Lang: "Da haben wir sicher nichts dagegen, außerdem entscheiden nicht wir, wer dabei ist. Wir machen keine Einvernahme, wir sprechen mit ihr. Und wir nehmen auf ihren Zustand Rücksicht."

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