Fall Kampusch. Das Opfer könnte auf die Verlassenschaft des Täters greifen.
wien. Hat Natascha Kampusch eine Chance, für ihre Qualen finanziell entschädigt zu werden? Sind achteinhalb Jahre Eingesperrtsein in einem maximal zehn Quadratmeter großen Verlies mit Geld auch nur annähernd irgendwie aufzuwiegen? Wie viel sind die Jahre der Qual vor Gericht "wert"?
Möglich scheint nun der Griff auf die Verlassenschaft des Peinigers Wolfgang Priklopil (er beging Selbstmord). Hier kommt das in Strasshof (NÖ) gelegene Einfamilienhaus, in dem Natascha gefangen war, in Betracht.
Natascha Kampusch könnte im Verlassenschaftsverfahren eine Geldforderung anmelden. Erbberechtigte, allen voran wohl die Mutter des mutmaßlichen Täters, könnten sich aber dagegen stemmen. In dem Fall könnte das Opfer versuchen, Ansprüche mittels Zivilklage durchzusetzen. Darüber hinaus könnten auch andere Vermögenswerte wie etwa Firmenanteile herangezogen werden. Priklopil war Gesellschafter einer Baufirma mit Sitz in Wien-Brigittenau. Und er fuhr einen etwa zehn Jahre alten, 300 PS starken, BMW 850i.
Laut Rechtsanwalt Andreas Öhler könnte Natascha Kampusch ihre Ansprüche aus den erlittenen seelischen Schmerzen ableiten: "Man bräuchte dafür wohl ein psychiatrisches Gutachten." Was in diesem Fall nicht schwer zu erstellen sein dürfte.
Auch abgesehen von der Verlassenschaft stellt sich die Frage, wie seelisches Leid, das aus einer Gefangenschaft resultiert, bewertet wird. Sowohl Öhler als auch die Anwältin Elisabeth Rech orientieren sich an Entschädigungszahlungen für ungerechtfertigte Straf- oder U-Haft. Ein Tag schuldlos in Haft wird derzeit mit etwa 100 Euro abgegolten - das Opfer war 3097 Tage gefangen. Dazu kommt bei der Haftentschädigung freilich auch der materielle Schaden - vor allem der Verdienstentgang. Auch zu anderen Arten seelischen Leides gibt es Judikatur: Kürzlich hatte der OGH dem hinterbliebenen Lebensgefährten eines Unfallopfers (die Frau war von einem Lkw überfahren worden) 11.000 Euro "Schockschaden" zugesprochen.
Freilich sprengt der Fall Kampusch alle bisher da gewesen Dimensionen, wodurch eine Bezifferung des erlittenen seelischen Schadens im Moment noch nicht seriös möglich ist. Immerhin darf die 18-Jährige damit rechnen, dass ihre psychosoziale bzw. psychiatrische Betreuung unentgeltlich sein wird. Dafür sorgen Opferschutzeinrichtungen.
Wäre Priklopil am Leben, müsste er mit einem Prozess wegen Freiheitsentziehung rechnen. Die Höchststrafe: 10 Jahre - eine Sanktion, die angesichts des Martyriums Experten zu niedrig erscheint.
Geht man davon aus, dass die Frau vergewaltigt wurde, gebe es eine Strafdrohung von bis 15 Jahren.