Das Außenamt ist grundsätzlich bereit, Staatsbürgern Rückkehr zu erlauben, die sich dem IS angeschlossen haben. Derzeit geht es nur um einen Fall: eine 20-jährige Wienerin und ihren Sohn.
Wien. Es war einer dieser Tweets aus dem Weißen Haus, die Europas Staatskanzleien in Aufruhr versetzen. „Die USA fordern Großbritannien, Frankreich, Deutschland und die anderen europäischen Verbündeten auf, mehr als 800 IS-Kämpfer, die wir in Syrien gefangen haben, zurückzunehmen und vor Gericht zu stellen“, ließ US-Präsident Donald Trump die Welt per Twitter wissen – und fügte dann noch eine kleine Drohung hinzu: „Die Alternative wäre nicht gut: Wir wären gezwungen, sie sonst freizulassen.“
Am Montag kamen die EU-Außenminister bei ihrem Treffen in Brüssel an keinem Mikrofon vorbei, ohne auf Trumps dringenden Wunsch angesprochen zu werden. Die meisten wanden sich. Einige sagten klipp und klar ab. Auch Außenministerin Karin Kneissl formulierte vorsichtig, doch zwei Tage vor dem Besuch von Kanzler Kurz in Washington deutlich positiver als andere Kollegen. Es gelte, jede einzelne Biografie anzusehen, erklärte sie, erwähnte jedoch „prioritäre Fälle“, etwa den, bei dem es um ein zweijähriges Kind gehe.
„Hier greifen Überlegungen der konsularischen Schutzpflicht.“ Kanzler Kurz klang in der „Kleinen Zeitung“ zurückhaltender. Der Schutz der eigenen Bevölkerung habe Vorrang.