Europaparlament: Strenge bei Unkrautvertilgern

(c) REUTERS (Christian Hartmann)
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EU-Abgeordnete fordern die Kommission auf, für Transparenz bei Pestizid/Herbizid-Zulassungsverfahren zu sorgen.

Straßburg. Die Kontroverse rund um das Schädlingsbekämpfungsmittel Glyphosat im Speziellen und grundsätzliche Bedenken bezüglich der Nebenwirkungen von Schädlings- und Unkrautvertilgern im Allgemeinen haben das Europaparlament auf den Plan gerufen. Die Europaabgeordneten stimmten diese Woche in Straßburg mit breiter Mehrheit für mehr Transparenz bei Zulassungsverfahren von Pesti- und Herbiziden. Das Votum hat allerdings lediglich Entschließungscharakter und ist somit nicht bindend – die Entschließung, die mit 526 Stimmen bei 66 Gegenstimmen und 72 Enthaltungen angenommen wurde, fordert die EU-Kommission dazu auf, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten.

Zentrales Element des parlamentarischen Ansinnens ist mehr Transparenz. Nach den Vorstellungen der Europaabgeordneten sollen Studien, die im Verfahren zur Zulassung eines Schädlingsbekämpfungsmittels verwendet werden, der Öffentlichkeit zur Begutachtung und gegebenenfalls Nachprüfung vorgelegt werden. Jüngster Stein des Anstoßes ist die umstrittene Verlängerung der Zulassung des Insektenvernichtungsmittels Glyphosat in der EU, das im Verdacht steht, krebserregend zu sein. Gemäß einer Untersuchung des Wiener Plagiatsforschers Stefan Weber und des Wiener Global-200-Biochemikers Helmut Burtscher-Schaden wurde eine Studie des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) über mögliche Nebenwirkungen des Pestizids in weiten Teilen aus einem Antrag des Glyphosat-Herstellers Monsanto abgeschrieben – das BfR weist „alle Vorwürfe von absichtlicher Täuschung“ zurück.

Schutz von Kindern und Kranken

Eine weitere Forderung ist der verstärkte Schutz gefährdeter Personengruppen – konkret geht es um die Einführung von Vorschriften, die den großflächigen Einsatz der Schädlingsbekämpfungsmittel in der Nähe von Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Spielplätzen, Krankenhäusern und Pflegeheimen verbieten. Und um zu verhindern, dass Hersteller den Zulassungsprozess beeinflussen, soll das Prozedere nach der Vorstellung des EU-Parlaments geografisch segmentiert werden: Die Bewertung der Anträge auf eine erneute Zulassung soll demnach einem anderen als dem Mitgliedstaat zugewiesen werden, der für die vorherigen Bewertungen zuständig war. Ein Ausschuss des Europaparlaments untersucht seit dem Vorjahr die umstrittene Verlängerung der Glyphosat-Zulassung. (ag./red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.01.2019)

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