EU-Parlament billigt Reform des Urheberrechts: Die sechs wichtigsten Fakten

Protest gegen neues Urheberrecht - Leipzig
Protest gegen neues Urheberrecht - LeipzigAPA/dpa/Peter Endig
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Das Europaparlament billigte die umstrittene Urheberrechtsreform. Wird nun das Internet zensiert, muss Youtube den Betrieb einstellen oder ist das Ganze nur eine große Erregung?

Geraten Bevölkerung, Konzerne und Politik in einem gegenseitigen Furor aneinander? Wer die Debatte über die Reform des EU-Urheberrechts verfolgt, muss diesen Eindruck gewinnen. Das Europaparlament hat die umstrittene Copyright-Reform am Dienstag ohne Änderungen gebilligt. Für den im Februar mit den EU-Regierungen erzielten Kompromiss votierten 348 Abgeordnete, dagegen stimmten 274.

Aber um was geht es wirklich, warum gehen Zehntausende auf die Straße, warum warnen im Gegenzug Verlage, Autoren und Musiker vor der Zerstörung Hunderttausender Arbeitsplätze?

1. Was ist das Ziel dieser Reform?

Es gibt bereits ein EU-weites Urheberrecht, nur ist dieses für die aktuelle Situation im Internet nicht ausreichend. Zwar müssten Google und Co. bereits derzeit für genutzte Inhalte zahlen, nur ignorieren sie dies. Deshalb muss dieses Recht angepasst werden und es müssen automatische Vorkehrungen getroffen werden, damit es nicht weiter umgangen wird. Autoren, Musiker, Fotografen und Künstler erhalten für ihre Werke normalerweise je nach Verbreitung Honorare und sie erhalten eine Vergütung etwa über Kopier-Abgaben. Die digitale Verbreitung war bisher davon Großteils ausgenommen. Nun soll auch hier ein Urheberrecht angewandt werden.

2. Wie soll das in der Praxis funktionieren?

Im umstrittenen Artikel 13 (neu: Artikel 17) der vorbereiteten EU-Richtlinie ist vorgesehen, dass sogenannte Uploadfilter automatisch prüfen, ob für hochgeladene Videos, Texte, Bilder, Musik bereits ein urheberrechtlicher Anspruch besteht. Wenn ja, muss dafür entweder eine Lizenz erworben oder der Beitrag darf nicht hochgeladen werden. In vielen Fällen – wie etwa YouTube-Videos mit rechtlich geschützter Musik – kann das Hochladen wohl in Zukunft blockiert werden. Außerdem ist laut Artikel 11 (neu: Artikel 15) ein Leistungsschutzrecht vorgesehen. Das bedeutet, dass Internetplattformen wie Google oder Apple News für die von ihnen präsentierten Beiträge und Bilder zahlen müssen. Nur der Link und die Beschreibung in wenigen Worten ist für sie gratis. Für einen Teiltext eines redaktionellen Artikels samt Foto müssten diese Internetplattformen bereits Gebühren bezahlen.

3. Wird das zu einer Zensur führen?

Bisher war das Internet großteils ein freier Raum, in dem Meinungen, Informationen, Bilder und dergleichen ohne erhebliche Einschränkung geteilt werden konnten. Probleme gab es nur, wenn beispielsweise Verhetzungen über Soziale Medien verbreitet wurden. Hier kam es zu einer Löschung durch die verantwortlichen Plattformen. Reagiert der Uploadfilter zu sensibel, droht diese Freiheit künftig eingeschränkt zu werden, befürchten Kritiker. Außerdem gehen diese davon aus, dass solche Kontrollen irgendwann nicht nur für Urheberrechte, sondern auch für bestimmte Inhalte möglich werden könnten. Eine rein automatisierte Kontrolle wird oft nicht funktionieren, deshalb geht auch die EU-Kommission davon aus, dass Fachkräfte oft "händisch" eingreifen werden. Gegen die Furcht vor Zensur spricht, dass die großen Internetplattformen wie Google selbst ein Interesse daran haben, dass das Hochladen von Daten weitgehend ungestört funktioniert, um ausreichend Inhalte anbieten zu können. In der Eingangsphase kann der Uploadfilter allerdings dennoch zu technischen Problemen führen.

4. Welche Interessen werden hier gewahrt?

Es sind vor allem die Interessen der Kreativbranche. Also Autoren, Künstler, Musiker werden durch die Reform vor einer ungewollten Gratisverbreitung ihrer Werke geschützt. Interessen haben auch die Verlage, die Autoren exklusiv vermarkten und deshalb bestrebt sind, dass deren Werke nicht auf anderem Weg an die Öffentlichkeit geraten. Kein Interesse an der Reform haben die großen Internetkonzerne Google, YouTube etc., weil sie plötzlich für Inhalte bezahlen müssten, die sie bisher gratis weiterverbreitet haben. Sie haben die User wie unentgeltliche Mitarbeiter genutzt, um Werke von Dritten ohne Beschränkung hochzuladen.

5. Werden dadurch auch kleine Unternehmen getroffen?

Für kleine Unternehmen – etwa Startups – die neue Lösungen im Internet anbieten, wird es Ausnahmen geben. Derzeit ist vorgesehen, dass Firmen, die jünger als drei Jahre sind, mit einem Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro, mit weniger als fünf Millionen Nutzern (wobei alle drei Kriterien erfüllt sein müssen), keine solchen Uploadfilter installieren müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Verbreitung von Informationen künftig nicht allein die bekannten Internetkonzerne leisten können, sondern die Konkurrenz im Internet gewahrt wird. Wissenschaftliche Datenplattformen und offene Enzyklopädien - allen voran Wikipedia - sind von all diesen Pflichten ausdrücklich ausgenommen. 

6. Warum ist das Thema emotional so beladen?

Weil das Internet einen sensiblen Freiraum für fast jeden Bürger geschaffen hat. Es gibt dort wenige Regeln und Zugang zu vielen Gratis-Informationen. Gerade in Zeiten der wachsenden Medienkritik wird der freie Zugang zu Informationen hoch geschätzt. Wobei Algorithmen schon jetzt diese Informationen steuern – indem sie immer stärker auf den User zugeschnitten werden, bis dieser fast ausschließlich jene Daten erhält, die seinen Interessen entsprechen. Eine pluralistische Information wird dadurch bereits eingeschränkt. Kritiker der Urheberrechtsreform gehen davon aus, dass dies in Zukunft noch stärker geschehen wird, weil zudem der Zugriff auf Informationen, die geschützt oder vergebührt werden müssen, nicht mehr möglich sein wird. Die Autoren, Fotografen, Musiker, die von der Verbreitung ihrer Werke leben, fürchten im Gegenzug, dass ohne Urheberrechtsreform ihre Existenz gefährdet wird.

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