Mehr Rechte für Käufer digitaler Leistungen

Die Verbraucher sollen bei Problemen mit digitalen Dienstleistungen Anspruch auf Preisminderung oder Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen erhalten.
Die Verbraucher sollen bei Problemen mit digitalen Dienstleistungen Anspruch auf Preisminderung oder Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen erhalten.(c) imago images / AFLO (via www.imago-images.de)
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Ein Jahr ab Kauf trifft sie keine Beweislast für Mangel.

Brüssel. Was tun, wenn ein sogenannter smarter Kühlschrank seinen Geist aufgibt? Bisher gilt in der EU keine einheitliche Rechtslage für diese Frage. In manchen Mitgliedstaaten gibt es nämlich keine Regeln dafür, wenn die App, welche den schlauen Kühlschrank steuert, einen Programmierfehler hat. Das soll sich nun ändern. Das Europaparlament wird am Dienstag in Straßburg zwei Richtlinien zustimmen, die (vorbehaltlich der Zustimmung durch die nationalen Regierungen im Rat) dafür sorgen werden, dass hier EU-weit einheitliche Regeln gelten.

Erstens sollen digitale Verträge sowohl bei Abonnements (etwa für einen Musik-Streamingdienst) als auch bei einmaligen Käufen (wie beispielsweise eines Spiels auf dem Smartphone) unter die neuen Regeln fallen. Künftig soll man bei solchen Geschäften auch geschützt werden, wenn man nicht mit Geld zahlt, sondern mit der Preisgabe von personenbezogenen Daten. Die Verbraucher sollen bei Problemen mit solchen digitalen Dienstleistungen Anspruch auf Preisminderung oder Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen erhalten, wenn das Problem nicht in gemessener Frist gelöst wird.

Zweitens sollen Käufer zwei Jahre Zeit bekommen, sich bei fehlerhaften Produkten an den Verkäufer zu wenden – egal, ob es sich um digitale Dienste oder Geräte handelt. Drittens verdoppelt sich die Zeitspanne, in der den Verbraucher keine Beweislast für einen Mangel trifft: Ein Jahr lang ab Kaufdatum wird vorausgesetzt, dass der Fehler von Anfang an bestanden hat.

Autovermieter lenken ein

Auch an einer zweiten Front gibt es einen Erfolg für die Konsumenten zu vermelden. Die Kommission gab am Montag bekannt, dass die Mietwagenfirmen Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt zugestimmt haben, künftig alle Nebenkosten in den Gesamtpreis, mit dem sie werben, einzubeziehen. (GO)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.03.2019)

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