Bauordnung: Wien erzwingt gefördertes Wohnen

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Stadt will den Anteil günstiger Wohnungen bei Neubauten steigern. Bei Neuwidmungen müssen zwei Drittel der jeweiligen Liegenschaft geförderte Wohnungen sein.

Wien. Die Stadt Wien will mehr geförderten Wohnbau. Mit der Bauordnungsnovelle soll sichergestellt werden, dass der Anteil an erschwinglichen Wohnungen bei Neubauten steigt. Am 29. November wird daher im Wiener Landtag beschlossen, dass künftig auf allen Flächen, die neu als Wohngebiet gewidmet werden, ein verpflichtender Anteil geförderter Wohnungen entstehen muss.

Laut zusätzlich zu der Novelle ausgearbeiteten „Planungsgrundlagen“ darf dann nur ein Drittel der Wohnnutzfläche frei finanziert werden. Dies gaben am Montag Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) und der grüne Planungssprecher, Christoph Chorherr, bekannt. Und sie erklärten: Auf zwei Dritteln jeder zusätzlich dem Wohnen gewidmeten Fläche solle „leistbarer Wohnraum“ geschaffen werden. Geregelt werden soll das mittels der neuen Widmungskategorie Geförderter Wohnbau.

Diese Zwei-Drittel-Regelung gilt nur bei Neuwidmungen ab einer Wohnnutzfläche von 5000 Quadratmetern. Also „grob gesagt überall dort, wo in etwa 50 Wohnungen oder mehr möglich werden“, so Chorherr.

Das umfasst auch sogenannte Aufstockungen oder Zubauten bestehender Gebäude. Auch Hochhäuser sind von diesen Vorgaben betroffen.

Leistbarer Wohnraum bedeutet in diesem Fall eine Nettomiete von fünf Euro pro Quadratmeter. Die Grundstückskosten werden mit 188 Euro pro Quadratmeter limitiert.

Das sei wichtig, da „explodierende“ Grundstückspreise das Haupthindernis für günstige Wohnungen seien, so Chorherr. Ihm zufolge ist der Anteil geförderten Wohnbaus an der gesamten Neubauleistung in Wien von vormals bis zu drei Viertel auf ein Drittel zurückgegangen. Laut Gaal sei eine Aufstockung der Wohnbauförderung nicht nötig. Die Mittel seien zuletzt von den Bauträgern nicht ausgeschöpft worden.

Es wird Ausnahmen geben, bei denen die Zwei-Drittel-Regelung auch bei Neu- bzw. Umwidmungen nicht angewendet wird. Außer bei Dimensionen von weniger als 5000 Quadratmetern kann die Stadt auch auf den geförderten Anteil verzichten, wenn es beispielsweise um gewünschte städtebauliche Projekte geht, die sonst nicht und nicht in entsprechender Qualität zu finanzieren wären.

Immobilienwirtschaft warnt

Bauträger-Sprecher Klaus Wolfinger vom Immobilienwirtschafts-Verband ÖVI sieht das „Verschärfen der Rahmenbedingungen“ – Stichwort: Zwei-Drittel-Regelung – als „höchst problematisch“. Diese Regelung könne „den Motor zum Stocken bringen“.

Wegen der (derzeit) hohen Grundstückspreise würden Bauträger künftig möglicherweise vor Ankäufen von Grund und Boden zurückschrecken – eben weil Projekte dann nur mehr durch ein Drittel frei finanzierter Wohnungen „quersubventioniert werden können“. (cim/m. s.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.11.2018)

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