Kamine und Öfen

Hingucker mit wärmender Funktion

Warme Winterfreuden: Ofen mit Sichtfenster in Aktion.
Warme Winterfreuden: Ofen mit Sichtfenster in Aktion.WOK
  • Drucken

Die Faszination gezähmten Feuers in Wohnräumen ist ungebrochen. Wann man Kaminöfen nachrüsten kann, was es kostet, was man braucht und wie es geht.

Wenn der Lichterglanz der Feiertage vorbei ist, kommt die Zeit, in der der Winter zumindest in der Stadt zumeist einfach nur kalt, ungemütlich und grau ist. Und der Wunsch nach einem Ofen oder Kamin samt Knistern und Feuergucken wächst. Wir haben bei Christian Leiner, Innungsmeister der Wiener Rauchfangkehrer, nachgefragt, was es braucht, kostet und kann.

Die Presse: Wie stehen die Chancen, in einer Wiener Wohnung einen Kaminofen nachzurüsten – und wie finde ich heraus, ob das überhaupt möglich ist?

Christian Leiner: Grundsätzlich stehen die Chancen gut, dass es einen Rauchfang gibt, der dafür genutzt werden kann. Auch wenn die Zahl der Rauchfänge sinkt, weil sie bei Generalsanierungen nicht mehr vorgeschrieben sind und bei Dachausbauten gern auf Notrauchfänge verzichtet wird, um mehr Platz zu gewinnen. Ob es im eigenen Haus einen Rauchfang gibt, lässt sich durch einen Anruf beim Rauchfangkehrer herausfinden, der nachsehen kann – auch, ohne extra vorbeizuschauen.

Wie geht es dann weiter, wenn sich herausstellt, dass es einen Rauchfang gibt?

Dann kommt der Rauchfangkehrer ins Haus und schaut sich an, ob der Rauchfang baulich okay ist, ob er für den geplanten Ofen von der Dimension her passt und von dem Raum aus, in dem der Ofen stehen soll, zugänglich ist oder es beispielsweise ein Rohr dorthin braucht. Wenn all diese Bedingungen gegeben sind, erstellt der Rauchfangkehrer einen sogenannten Kaminbefund, in dem aufgelistet ist, was geht und was nicht, welche Auflagen beispielsweise aufgrund des Fußbodens oder der feuerpolizeilichen Auflagen erfüllt werden müssen.

Was kosten der Besuch und die Erstellung des Befundes?

In Wien sollten die Kosten dafür maximal 80 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen.

Kann man mit einem positiven Befund einen Ofen kaufen oder einen Hafner beauftragen, oder muss man weitere Dinge einholen, wie die Zustimmung der Nachbarn oder des Vermieters?

Theoretisch muss ich es nicht einmal dem Vermieter mitteilen, denn sobald eine Wohnung mit Rauchfang vermietet ist, ist es das Recht des Mieters, diesen auch zu nutzen. Allerdings gibt es da immer wieder Probleme. Die Zustimmung der Nachbarn oder der Hauseigentümergesellschaft muss ich aber definitiv nicht einholen.

Was muss bei der Auswahl der Feuerstelle bedacht werden?

Sobald ein Rauchfang da ist, geht ein Schwedenofen mit einer geschlossenen Feuerstelle auf jeden Fall, bei offenen Kaminen kann es mit den Vorschriften schon schwieriger sein. Außerdem sollte man bei größeren Öfen vom Hafner sicherstellen, dass die Statik auf dieses Gewicht ausgelegt ist – was in Altbauten zumeist kein Problem darstellt. Wenn man keinen Hafner mit der Installation beauftragt, sondern ein Gerät im Handel kaufen möchte, ist es besonders wichtig, auf das entsprechende CE-Prüfzeichen zu achten. Für Österreich braucht es den CEAT-Zusatz der besagt, dass der Ofen hinsichtlich des Wirkungsgrads oder des Ausstoßes von Stickoxyd den heimischen Vorschriften entspricht. Weshalb ein beispielsweise in Polen gekaufter Ofen hier nicht zugelassen ist und leider auch die meisten Öfen vom Flohmarkt nicht den Vorschriften entsprechen. Bei der Installation kann dann ebenfalls der Rauchfangkehrer helfen; aber auch viele Märkte, in denen Öfen verkauft werden, bieten das an.

Dann kann man den neuen Ofen direkt in Betrieb nehmen?

Noch nicht ganz. Nach dem Einbau kommt noch einmal der Rauchfangkehrer zur Endabnahme, um zu überprüfen, ob alle Auflagen aus dem Vorbefund erfüllt sind, und eine erste Probeheizung mit dem Kunden zu machen. Danach erstellt er dann einen Endbefund, der unter anderem auch für den Versicherungsschutz wichtig ist, da man im Fall des Falles sonst keinerlei Deckung mehr hat.

Wo liegen die Kosten für diesen zweiten Besuch und das Endgutachten?

Sie sollten bei maximal 50 bis 60 Euro liegen.

Lesen Sie nächste Woche mehr zu den Arten von Öfen und Kaminen.

Tipp 1

Tipp 2

Tipp 3

Was Sie beachten sollten beim Einheizen

Nicht ausprobieren. Neu gekaufte Öfen keinesfalls zur Probe in Betrieb nehmen. Denn jedes Feuer greift in den Lufthaushalt einer Wohnung ein und dann kann es passieren, dass plötzlich die Gas-Kombi-Therme nicht mehr funktioniert. „Hier besteht durchaus ein Zusammenhang, und dann hat die Therme plötzlich keine Luft mehr“, warnt Leiner.

Prüfzeichen beachten. Egal, welche Art – Öfen dürfen nur mit für Österreich gültigem CE-Prüfzeichen (CEAT-Zusatz) verwendet werden. (Ältere) Öfen vom Flohmarkt oder aus Nachbarländern entsprechen daher oft nicht den Vorschriften. Also auch bei einem sehr ansprechenden Modell bedenken, dass es eventuell nur als Requisite dienen kann.

Obacht bei Ethanolöfen. Wer keinen Kamin hat, greift eventuell auf einen Ethanolofen zurück. Dabei ist große Vorsicht angesagt: „Wir warnen vor diesen Öfen, weil es in der Handhabung immer wieder zu Unfällen kommt“, so Leiner. „Es findet eine Verbrennung statt, die auch zu Abgasen führt.“ Was nichts daran ändert, dass diese Öfen erlaubt sind – noch jedenfalls.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.01.2019)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.