Fokus auf
Dossier

Der Grasser-Prozess: Wie ein Strafverfahren die Justiz an ihre Grenzen bringt

Am 169. Verhandlungstag fand der bisher größte Korruptionsprozess Österreichs sein erstinstanzliches Ende. Das Strafverfahren brachte die Justiz an ihre Grenzen. Alles drehte sich um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, die Zentralfigur der vielköpfigen Angeklagten-Riege. Die „Presse“ erklärt die wesentlichen Bausteine der Materie ebenso wie kuriose, ja überraschende Wendungen. Text: Hellin Jankowski, Manfred Seeh.

Es war der 12. Dezember 2017 als Richterin Marion Hohenecker die Verhandlung eröffnete. Schon damals war klar: Was in den folgenden Monaten und Jahren auf die Angeklagten, ihre Verteidiger, etliche Zeugen sowie die Justizvertreter selbst zukommen wird, ist nichts Geringeres denn der größte Korruptionsprozess der österreichischen Justizgeschichte.

Die Hauptdarsteller und damit Hauptbeschuldigten des Spektakels, das von Befugnismissbrauch, geheimen Absprachen und verworrenen Geldwegen erzählt: der frühere FPÖ-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der Lobbyist und Politikberater Walter Meischberger, der Immobilienmakler Ernst Karl Plech und der ehemalige Chef der Constantia Privatbank und der Immofinanz Karl Petrikovics. Sie und die übrigen Beschuldigten plädierten vom ersten Tag an auf „nicht schuldig“ - nur Peter Hochegger scherte aus. Der PR-Stratege legte ein (umstrittenes) Teilgeständnis ab, mit dem er Grasser schwer belastete.

Von Beginn an war mit vielen Verhandlungstagen gerechnet worden, sowie damit, dass zu der 825-seitigen Anklage und einer 617-seitigen Gegenschrift noch Berge von Protokollen hinzukommen würden. Dass letztlich zu den Anklagepunkten „Privatisierung der Bundeswohnungen/Buwog“ und „Terminal Tower“ aber noch zwei Affären, nämlich die Causa „Telekom/Valora“ sowie die Sache „Meischberger-Villa“, hinzugefügt würden, kam dann aber selbst für Gerichtskenner überraschend. Ebenso, dass sich um die Richterin eine „Twitter-Affäre“ entspinnen würde.

In Summe sollten so drei Jahre - 169 Verhandlungstage - vergehen, bis Richterin Marion Hohenecker, Vorsitzende des Schöffensenates, am 4. Dezember 2020 im Wiener Landesgericht für Strafsachen die nicht rechtskräftigen Urteile verkündete. Über mehrere Stunden hinweg verlas sie nicht nur das jeweilige Strafmaß, sondern erläuterte auch, wie der Senat zu seinen Entscheidungen - acht Jahre Haft für Grasser, sieben Jahre für die Lobbyisten Walter Meischberger, sechs für Peter Hochegger sowie fünf weitere Schuld- und sechs Freisprüche - gelangt war. Wem man geglaubt und wem man nicht geglaubt habe.

Grasser und Co. hatten währenddessen zu schweigen - und nutzten die Stunden, um sich ihre weiteren Schritte zu überlegen. In den meisten Fällen lauten diese: Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde einlegen. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig, die Causa noch nicht abgeschlossen. Und: Die Unschuldsvermutung weiter aufrecht.


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.