Das Kreuz mit dem „halben Feiertag“

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Die Koalition will, dass der Feiertag am Karfreitag um 14 Uhr beginnt. Doch rechtlich ist die geplante Regelung heikel.

Wien. Der Koalitionsplan sei inakzeptabel, erklärte der Präsident der evangelischen Synode, Peter Krömer. Kultusminister Gernot Blümel habe sein Versprechen, dass keinem etwas genommen werde, nicht gehalten, kritisierte Bischof Michael Bünker. Aber auch abseits theologischer Zugänge wirft das Vorhaben Fragen auf, insbesondere in juristischer Hinsicht.

Denn auch wenn die Koalition die Karfreitagsregel im Gesetz änderte, blieben Regelungen in Kollektivverträgen bestehen. Dadurch könnte es erneut zu arbeitsrechtlichen Diskriminierungen kommen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

1 Was will die Politik regeln, und was darf sie festlegen?

Ausgangspunkt der Debatte war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Er erklärte es für rechtswidrig, dass am Karfreitag laut Gesetz nur Altkatholiken und Evangelische, für die der Karfreitag ein wichtiger Feiertag ist, freihaben. Das diskriminiere andere Arbeitnehmer.

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