Lobbying-Register: Nur eine Anfrage seit 2013

Das Register wurde in Folge der Telekom-Affäre rund um den damaligen ÖVP-EU-Abgeordneten Ernst Strasser eingeführt.
Das Register wurde in Folge der Telekom-Affäre rund um den damaligen ÖVP-EU-Abgeordneten Ernst Strasser eingeführt. REUTERS
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Die Politik ist am Lobbying-Register offenbar nicht interessiert. Bisher wurde auch keine einzige Strafe wegen Verstoßes gegen die Registrierungspflicht verhängt.

Seit Anfang 2013 können Politiker, die von Lobbyisten kontaktiert werden, beim Justizministerium deren Auftraggeber und Aufgabengebiete erfragen. Die Lobbyingagenturen wurden verpflichtet, die entsprechenden Informationen im Lobbying-Register des Ministeriums einzutragen. Abgefragt wurden die Informationen von den dazu berechtigten "Funktionsträgern" seit der Einführung jedoch nur ein einziges Mal.

Eingeführt wurde das Lobbying-Register in Folge der Telekom-Affäre und des Bestechungsskandals rund um den damaligen ÖVP-EU-Abgeordneten Ernst Strasser. Um die Tätigkeit von Lobbying-Agenturen, Firmenlobbyisten, Sozialpartner und Interessenverbände transparenter zu machen, wird seit 2013 ein Teil der Informationen über die in Österreich tätigen Lobbyisten imonline zugänglichen Register veröffentlicht. Bei Verletzung der Registrierungspflicht drohen Strafen zwischen 10.000 und 60.000 Euro bis zur Nichtigkeit des Lobbying-Auftrages.

Angaben dazu, für welche Agentur ein Lobbyist tätig ist und welcher konkrete Aufgabenbereich vereinbart wurde, sind allerdings nicht öffentlich einsehbar. Dieser Teil des Registers kann nur von "Funktionsträgern" (also etwa Politikern) eingesehen werden, die von Lobbyisten kontaktiert werden. Vonseiten der Politik besteht allerdings kein großes Interesse daran. Abgefragt wurde der nicht-öffentliche Teil des Registers seit der Einführung nur ein einziges Mal im Jahr 2017, wie das Justizministerium sagte. Auch wurde nach Angabe des Ministeriums bisher keine einzige Strafe wegen Verstoßes gegen die Registrierungspflicht verhängt.

Compliance-Beratungsstelle im Parlament

Auch das Interesse an der im März gestarteten Compliance-Beratungsstelle im Parlament hält sich bisher in Grenzen. Die Compliance-Beratung soll Fragen von Abgeordneten offen stehen, ob bestimmte Handlungen mit geltenden Gesetzen und Richtlinien vereinbar sind. Das betrifft vor allem das richtige Verhalten bei Annahme von Geschenken, Bewirtung und sonstigen gelegentlichen oder auch bedeutsameren Vorteilen, wie etwa dem Anbieten einer Stelle während des Mandats.

In Anspruch genommen wurde die neue Beratungstelle von den Abgeordneten bisher insgesamt genau zehn Mal, wie der Sprecher der Parlamentsdirektion, Karl-Heinz Grundböck, der APA berichtete. Man sei bemüht darum, das Vertrauen der Abgeordneten zu gewinnen, damit diese das Angebot vermehrt nützen, so Grundböck. Eingeführt wurde die neue Beratungsstelle auf Empfehlung der GRECO, der Antikorruptionsgruppe des Europarates. Weitere Empfehlungen des Europarates zur Korruptionsbekämpfung, wie die Offenlegung von Vermögenswerten und ein Verhaltenskodex für Abgeordnete, wurden jedoch nicht umgesetzt. Eine dazu eingesetzte Arbeitsgruppe hat in zwei Jahren keine Ergebnisse vorgelegt und wurde wegen der Neuwahl vertagt.

(APA)

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