Kassenfusion

Höchstgericht prüft Kassenreform

Die Sozialversicherungreform war eines der Prestigeprojekte der ÖVP-FPÖ-Regierung (im Bild: Sozialministerin Beate Hartinger-Klein).
Die Sozialversicherungreform war eines der Prestigeprojekte der ÖVP-FPÖ-Regierung (im Bild: Sozialministerin Beate Hartinger-Klein).(c) HERBERT NEUBAUER / APA / picture (HERBERT NEUBAUER)
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Wer hat in den Gremien der Sozialversicherung künftig das Sagen? Der Verfassungsgerichtshof muss als Schiedsrichter über die Verteilung der Macht entscheiden.

Wien. Es ist nicht nur, aber auch eine Machtfrage. Bei dem großen Projekt der türkis-blauen Regierung – der Kassenreform, die u. a. aus neun Gebietskrankenkassen eine macht – geht es nicht nur um Kosten oder Effizienz, sondern auch darum, wer in den Gremien das Sagen hat. Entscheiden mussdas nun der Verfassungsgerichtshof. Dienstag und Mittwoch wird öffentlich verhandelt. Nicht weniger als 14 Anträge auf Gesetzesprüfung von verschiedenen Institutionen liegen vor. Mit spannenden Debatten darf gerechnet werden: Jener Richter, der den Fall aufbereitet, ist Andreas Hauer. Die Bestellung des umstrittenen, FPÖ-nahen Juristen hatte im Vorjahr für Aufregung gesorgt.

Einer der gewichtigsten Anträge kommt von der Arbeiterkammer. An ihm lässt sich auch der Kern des Konflikts veranschaulichen. Die AK macht weniger gegen die Fusion der Kassen an sich mobil, sondern kritisiert, dass durch die neuen Regeln das verfassungsrechtlich geschützte Recht der Kassen auf Selbstverwaltung verletzt wird. Dieses besagt u. a., dass die Organe der Selbstverwaltung „aus dem Kreis ihrer Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen zu bilden“ sind. Und das sei durch die Änderungen der Zusammensetzung der Verwaltungskörper der neuen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Allgemeinen Unfallversicherung und der Pensionsversicherungsanstalt eben nicht mehr der Fall, so die AK. Es geht insbesondere um den Verwaltungsrat (früher: Vorstand) der ÖGK. Früher stellten Arbeitnehmer vier Fünftel der Vertreter und Arbeitgeber eins. Nun ist es Halbe-Halbe. Das geht der AK zu weit. Denn es handle sich hier um eine Selbstverwaltung der Versicherten und die Dienstgeber seien nicht bei der ÖGK versichert, auch wenn sie natürlich Beiträge zahlen.

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