Die Schattenseite der Selbstständigkeit

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Serie "Ich gründe!". Teil elf von zwölf: Wenn die SVA anklopft.

Viele Neuunternehmer rechnen mit einer bösen Überraschung im dritten Jahr der Selbständigkeit. Denn da kommt ein Brief von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und fordert eine Nachzahlung.

"Das verflixte dritte Jahr"

Die SVA rechnet anhand der Beitragsgrundlage, wie viel ein Unternehmer zurückzahlen muss. Die Beitragsgrundlage ergibt sich aus dem Gewinn des Einkommenssteuerbescheides und der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Zu Beginn einer Gründung muss eine Gewinnschätzung an das Finanzamt erfolgen. Wenn durch geschätze Verluste oder niedrige Gewinnerwartungen die Vorauszahlung niedrig ist, freut man sich noch. Wenn aber die tatsächlichen Gewinne über die Schätzung hinausgehen, wird es oft unangenehm. Für das erste Geschäftsjahr muss dann die Einkommenssteuer nachgezahlt werden. Die Zahlung wird aufgrund der abweichenden Schätzung hier auf Basis der Einkünfte vom Vorjahr bemessen. Legen Sie sich also am besten vom ersten Tag an, die Hälfte Ihrer Einkünfte für die Sozialversicherung und Steuer zur Seite, sofern es möglich ist.

Pflichtversicherung

Als Unternehmer sind Sie in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung pflichtversichert. Für Neugründer gilt eine fixe Mindestbeitragsgrundlage in den ersten zwei Kalenderjahren der Selbstständigkeit. Das heißt, es gibt einen fixen Betrag, der für die Versicherungen zu zahlen ist. Für die ersten drei Jahren wird Jungunternehmern immer der Mindestbeitrag berechnet. Im vierten Jahr folgt jedoch eine Nachzahlung. Je nachdem wieviel Gewinn Sie in den ersten Jahren gemacht haben, ist prozentuell ein hoher oder niedriger Betrag im Nachhinein zu leisten.

Richtig sparen

Wer also richtig spart, kann möglichen Unangenehmheiten aus dem Weg gehen. Mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechner behält man einen guten Überblick vom Einkommen. Das steuerpflichtige Einkommen kann optimiert werden, wenn die Betriebsausgaben noch vor dem Jahreswechsel bezahlt werden. Kundenrechnungen können hingegen im neuen Jahr beglichen werden.

Selbstständige können bei der Steuerabsetzung sparen. Bis zu zehn Prozent können vom Gewinn als zusätzlicher Posten abgesetzt werden, wenn in bestimmte Anlagevermögen investiert wird. Es gibt hier aber eine Grenze von maximal 100.000 Euro. Wenn das Finanzamt eine Nachzahlung fordert, kann auch eine Ratenzahlung beantragt werden.

Fest steht, sobald ein Steuerberater Sie unterstützt, kann vieles vermieden werden. Er hat einen besseren Überblick über die Finanzen und sollte im besten Fall genau auf Start-ups spezialisiert sein. Mit seiner Hilfe gelingt es, sich beser auf das dritte Jahr vorzubereiten und folgenschwere Schwierigkeiten zu vermeiden. Vergessen Sie jedoch nicht, dass der Steuerberater auch etwas kostet.

Quellen:
WKO - Die elektronische Bilanz
WKO - Das verflixte dritte Jahr

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