Viel Ärger für einen Viertelfeiertag

Die Karfreitag-Lösung scheint nicht gut durchdacht zu sein.

Zugegeben: Der Karfreitagsfeiertag ist ein Thema, bei dem es die Koalition nicht allen recht machen konnte. Die durch ein EuGH-Urteil erzwungene Gleichstellung aller Arbeitnehmer musste eine Gruppe verärgern: die evangelischen Christen, die einen Feiertag verlieren, die restlichen Arbeitnehmer, die ihn nicht bekommen, oder aber die Wirtschaft, die die Zeche für einen zusätzlichen Feiertag zahlen müsste.

Immerhin hat die Koalition mit dem halben Feiertag jetzt eine salomonische Lösung geschafft: Sie verärgert alle Gruppen gleichermaßen. Wobei: Was heißt eigentlich „halber Feiertag“? Wer zu der Mehrheit der Österreicher gehört, die um acht Uhr ihr Tagwerk beginnt, hat um 14 Uhr bereits sechs Stunden Arbeit hinter sich. Da die Regierung den verpflichtenden Zwölf-Stunden-Arbeitstag entgegen anderslautender Propaganda doch nicht eingeführt hat, schrumpft der halbe Feiertag in den meisten Fällen wohl zu einem Viertel- oder Achtelfeiertag.

Viele Fragen bleiben offen: Dürfen am Halbfeiertag die Geschäfte offen halten? Wie wird die Regelung bei Teilzeit- und Gleitzeitbeschäftigten umgesetzt? Und vor allem: Wie geht man mit dem Generalkollektivvertrag um, der den Feiertag für evangelische Christen weiter vorsieht? Sehr durchdacht scheint die Neuregelung nicht zu sein – umso mehr Ärger wird sie verursachen.

martin.fritzl@diepresse.com

("Die Presse", Printausgabe, 20.02.2019)

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