Selbst vor der Registrierkassa sind manche ein wenig „gleicher“.
Seit 2016 gilt die Registrierkassenpflicht: Wer irgendetwas verkauft, muss das in seine elektronische Registrierkassa eingeben und dem Kunden verpflichtend eine Rechnung ausstellen. Unternehmer jammern deshalb gelegentlich, aber die Sache ist schon in Ordnung: Das Verfahren macht Steuerverkürzung, wie das im Finanzamtsjargon so schön heißt, ein schönes Stück schwieriger.
Es gibt natürlich ein paar sehr sinnvolle Ausnahmen von der Verpflichtung. Die sogenannte Kalte-Hände-Regelung (Kleinumsätze im Freien) etwa, die verhindert, dass der Maronibrater mit klammen Händen an seiner Kassa herumfummeln muss. Und es gibt ein paar Ausnahmen, bei denen man sich an den Kopf greift.