KAV-Führung wird (teil)entmachtet

SICHERHEITSMASSNAHMEN NACH GEWALT GEGEN SPITALSARZT: K�LLDORFER-LEITGEB
SICHERHEITSMASSNAHMEN NACH GEWALT GEGEN SPITALSARZT: K�LLDORFER-LEITGEB(c) APA/HERBERT NEUBAUER
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Nach all den Turbulenzen im Wiener Gesundheitssystem ist KAV-Generaldirektorin Kölldorfer-Leitgeb nun in zentralen Punkten einem Sonderbeauftragten unterstellt.

Wien. Das brisante Dokument hat einen ausgesprochen trockenen, bürokratischen Titel: „Senatsrat Mag. Richard Gauss, Bediensteter mit Sonderaufgaben gemäß §9 GOM; Änderung der Bestellung“.
Hinter diesem internen Schreiben, das der „Presse“ vorliegt, verbirgt sich nicht weniger als eine gravierende Verschiebung der Machtverhältnisse im Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV), der sich seit Jahren in schweren Turbulenzen befindet. Manche im Rathaus bezeichnen dieses Dokument wörtlich als Entmachtung der KAV-Führung von Generaldirektorin Evelyn Kölldorfer-Leitgeb – also als direkte Reaktion auf die Serie von Problemen und Missständen im KAV, die zuletzt wieder die Schlagzeilen bestimmt haben. Andere im Rathaus formulieren es so: „Die KAV-Führung hat nach all den Vorfällen einen Aufpasser bekommen.“

Was bedeutet das Dokument konkret? Richard Gauss ist Leiter der MA 24 (Strategische Gesundheitsversorgung) im Ressort von Stadtrat Peter Hacker (SPÖ). Er ist auch Projektkoordinator zur Reorganisation des KAV, der in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt werden soll. Mit dem Schreiben werden die Befugnisse von Gauss nun massiv ausgeweitet. Bemerkenswert ist die wörtliche Formulierung „(. . .) mit dem sich aus §10 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien ergebenden Weisungsrecht gegenüber den Leiterinnen bzw. Leitern der Magistratsabteilungen der Geschäftsgruppe und der Generaldirektorin bzw. dem Generaldirektor des Wiener Krankenanstaltenverbundes“. Anders formuliert: KAV-Generaldirektorin Kölldorfer-Leitgeb ist Gauss in zentralen Punkten weisungsgebunden und muss seine Vorgaben umsetzen. Das betrifft auch sehr stark den Bereich der Neuorganisation des KAV, den Gauss leitet – nachdem der KAV in eine Anstalt öffentlichen Rechts mit Personalhoheit und mehr Budgetverantwortung umgewandelt werden soll.

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