Kommende Woche wird ein neues Gesetz beschlossen, an den Missständen ändere dieses nichts, so die Kritik.
Wien. Kommende Woche wollen ÖVP und FPÖ im Nationalrat ein Gewaltschutzgesetz beschließen: jenes eilig geschnürte Paket, das etwa Strafverschärfungen bei Vergewaltigung oder eine Anzeigepflicht für medizinische Berufe beinhaltet – und für viel Kritik von Opferschutzeinrichtungen oder auch der Richtervereinigung sorgt.
Rosa Logar, die Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen familiäre Gewalt, kritisiert das Gesetz als undurchdacht, Gewalt sollte kein Wahlkampfthema sein. Schließlich müsse man bei anderen Missständen ansetzen.
Notstand bei der Betreuung
Für Frauen, die von häuslicher oder sexueller Gewalt betroffen sind, gibt es mehrere Anlaufstellen, aber alle sind überlastet. 2018 wurden in der Wiener Interventionsstelle 5816 Frauen und Kinder betreut. Pro Opfer stehen 5,5 Stunden Beratung zur Verfügung, das reiche für die Soforthilfe in Akutsituationen, aber nicht für weiterführende Betreuung bzw. Begleitung während eines Prozesses. Logar kritisiert einen „Notstand“, Opferschutzstellen könnten Standards nicht erfüllen, zu deren Einhaltung sich Österreich in der Istanbul-Konvention verpflichtet hätte.