Wiens Bürgermeister, Michael Ludwig, will, dass eine mögliche neue Waffenverbotszone das gesamte Stadtgebiet umfasst. „Die Presse“ bringt dazu die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wien. Es kam überraschend: Am Montag erklärte Wiens Bürgermeister, Michael Ludwig (SPÖ), dass eine Waffenverbotszone nicht punktuell – wie von der Polizei gefordert –, sondern in ganz Wien gelten soll. „Die Presse“ beantwortet dazu die wichtigsten Fragen.
1 Was konkret bedeutet eine Waffenverbotszone?
Seit Mitte August des Vorjahres ermöglicht das Sicherheitspolizeigesetz, dass die Landespolizeidienststellen „bestimmte öffentliche Orte“ zu Waffenverbotszonen erklären. Das betrifft öffentliche Orte, bei denen „gefährliche Angriffe“ zu befürchten sind. Definiert wird das im Normalfall mit entsprechenden Vorfällen, die sich an einem Ort ereignet haben. Ein typischer Fall wäre der Wiener Praterstern, bei dem es zuletzt täglich Dutzende Polizeieinsätze gab.
Das Besondere: In einer Waffenverbotszone sind alle Waffen verboten, sie dürfen von den Beamten sogar beschlagnahmt werden. Wobei der Begriff „Waffen“ eher weit gefasst ist. Dazu zählen nicht nur Messer oder Pistolen, sondern auch zum Beispiel Eisenstangen etc.
2 Dürfen Sportler oder Handwerker z. B. keine Eisenstange tragen?
„Ein Handwerker, der mit einer Eisenstange durch diese Zone geht, ist normal. Darauf nimmt das Gesetz Rücksicht, das ist nicht verboten“, heißt es im Magistrat. Auch dürfen Sportler mit ihrem Sportgerät, z. B. Baseballspieler mit Baseballschläger oder Sportbogenschützen mit Pfeil und Bogen, durch die Zone gehen. Wer freilich ohne Grund mit einer Eisenstange oder einem Baseballschläger durch eine solche Zone geht, kann angehalten und bestraft werden, bzw. es wird das betreffende Objekt abgenommen. Im Zweifelsfall entscheiden die Polizeibeamten.
3 Wo genau soll diese" Waffenverbotszone in Wien gelten?
Die Wiener Polizei wollte nur den Praterstern und den Donaukanal-Bereich rund um das Lokal Flex zur Waffenverbotszone erklären. Ludwig dagegen will diese Zone auf ganz Wien ausweiten: „Die Wienerinnen und Wiener sollen und müssen sich natürlich im gesamten Stadtgebiet sicher fühlen. Daher fordere ich, dass die geplante Verordnung der Waffenverbotszonen, wenn überhaupt, auf das gesamte Wiener Stadtgebiet ausgeweitet werden soll“, erklärte der Bürgermeister am Montag.
4 Hat die Initiative etwas mit den jüngsten Tötungsdelikten zu tun?
Nein. Das Innenministerium hat alle Landespolizeidirektionen aufgefordert, Waffenverbotszonen zu definieren. Die Landespolizeidirektion Wien hat vor Kurzem zwei Zonen in Wien vorgeschlagen, den Bahnhof Praterstern und eben den Bereich direkt am Donaukanal rund um das Lokal Flex.
Am Montag gab Wien nun seine Stellungnahme zu dem Gesetz ab – auch als Reaktion auf die Forderungen der Wiener Polizei, nur den Praterstern und den betreffenden Bereich beim Donaukanal zur Waffenverbotszone zu erklären. Damit stellt sich die Stadt Wien nun gegen die zwei geplanten Verbotszonen, welche die Wiener Polizei vorgeschlagen hat. Beim Praterstern hätte sich die Situation seit Einführung des Alkoholverbots deutlich verbessert – es sei keine Waffenverbotszone mehr dort notwendig, wird seitens des Magistrats argumentiert. Im Bereich des Lokals Flex am Donaukanal dagegen hätte man derart gravierende Probleme, die eine Waffenverbotszone erfordern würden, nicht registrieren können.
5 Was sagt die Polizei zu Ludwigs Plan – wann kommt die Zone?
Die Wiener Stadtregierung darf eine Stellungnahme abgeben, aber nichts entscheiden – zuständig ist die Landespolizeidirektion Wien, die den Plan aber als „wohl rechtlich nicht zulässig“ einstuft: Aufgrund der derzeitigen Bestimmungen sei dies nur „an bestimmten öffentlichen Orten zulässig“, also nicht für ein gesamtes Stadtgebiet. Auch sei laut Polizei zu berücksichtigen, ob es bereits zu gefährlichen Angriffen an diesen Orten kam. Das trifft jedenfalls nicht für die überwiegende Mehrheit des Wiener Stadtgebiets zu.
Überraschenderweise zeigt sich auch die neue grüne Wiener Parteichefin, Birgit Hebein, skeptisch. Zwar begrüßt sie den Vorstoß gegen „echte Waffen“. Aber alle Gegenstände zu verbieten, die als Waffen benutzt werden könnten, sieht sie als „Eingriff in die persönliche Freiheit aller Wiener“.
6 Ist eine Waffenverbotszone zeitlich unbefristet?
Sie ist grundsätzlich auf drei Monate befristet. Allerdings kann sie alle drei Monate verlängert werden, sodass sie doch zu einer Dauereinrichtung werden kann.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.01.2019)