Zweites Nazi-Video in Salzburg entdeckt

(c) Screenshot
  • Drucken

Auch auf den neuen Aufnahmen sind Betrunkene Soldaten zu sehen, die rechtsradikale Parolen von sich geben. Gegen drei Soldaten wurde bereits Strafanzeige erstattet. Mit Video.

Am Mittwoch ist in Salzburg ein zweites Nazi-Video aufgetaucht. Zumindest einer der handelnden Grundwehrdiener kam auch schon auf dem ersten Video vor, teilte Presseoffizier Hans Georg Wallner mit. Auf dem Video sind wiederum offensichtlich betrunkene Soldaten zu sehen, die rechtsradikale Parolen von sich geben. Es verstärkt den Eindruck des ersten Videos, welches bis gestern auf "YouTube" zu sehen war, dass der Tatbestand einer Wiederbetätigung erfüllt sein könnte.

Das neue Video bestätigt auch die Aussagen eines anonymen Grundwehrdieners, dass einer der Verdächtigen ein Hakenkreuz-Tattoo trage: Auf der Wade eines der bereits einvernommenen Verdächtigen ist eben jenes Zeichen in Großaufnahme zu sehen.

Szenen des Nazi-Videos

Auch um das erste Video, das auf der Internet-Plattform "YouTube" aufgetaucht ist, gibt es immer mehr Einzelheiten. Ein junger Mann wird darin aufgefordert, "Heil Hitler" zu sagen, verweigert dies aber. Dafür brüllt in einer anderen Einstellung ein halbnackter Mann mit kahl geschorenem Kopf den Hitler-Gruß in die Kamera und streckt die rechte Hand in die Luft.

Das Video - mit einem Handy aufgenommen - wurde in der Salzburger Schwarzenbergkaserne aufgenommen. Betitelt war es auf YouTube mit "NAZI... zustände in der SCHWAZRENBERGKASERNE" (sic!). Mittlerweile wurde es von einem Benutzer gelöscht.

Ermittlungen werden abgeschlossen

Am Dienstag waren die Hauptverdächtigen des ersten Videos ausgeforscht. Sie wurden von einer Untersuchungskommission befragt.

Das Militärkommando Salzburg wird Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Salzburg erstatten. Konkret werden wahrscheinlich drei Verdächtige angezeigt, zwei Grundwehrdiener aus Vorarlberg und einer aus Salzburg, schilderte Presseoffizier Hans Georg Wallner.

Zwei der Rekruten haben vermutlich das Video erstellt, ein dritter - der bei der Erstellung nicht beteiligt war - dieses dann auf die Plattform "YouTube" gestellt, so Wallner. Die beiden Ersteller des Videos werden auch vom Grundwehrdienst herausgenommen. Das bedeutet, dass sie für die Resttage ihrer Dienstverpflichtung zu einem späteren Zeitpunkt einberufen werden. Neben der Strafanzeige wird gegen die Verdächtigen auch disziplinär vorgegangen.

Bei Urteil bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe

Bei einem Urteil wegen Wiederbetätigung drohen den Beteiligten ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Parallel dazu müssen die Soldaten auch mit einem Disziplinarverfahren rechnen. Hier reicht der Strafrahmen von einem Verweis bis hin zu einer Geldbuße.

Generalstabschef Roland Ertl meinte am Dienstag, "ein solches Treiben" dürfe nicht einfach abgehandelt werden, sondern müsse "mit aller Schärfe" diszipliniert werden".

Tatbestand der Wiederbetätigung erfüllt

Das Zeigen eines Hitlergrußes und das "Heil Hitler"-Rufen komme objektiv dem Tatbestand einer Wiederbetätigung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes gleich, meinte Staatsanwalt Karl Rene Fürlinger, der in Salzburg für das Verbotsgesetz zuständig ist.

Allerdings sei eine Anzeige gegen die Verdächtigen bei ihm noch nicht eingelangt. "Über den Vorfall habe ich bisher nur aus den Medien gehört."

Verteidigungsminister Norbert Darabos betonte unterdessen, bei derartigen Aktionen dürfe es "Null Toleranz geben". Er habe sofort nach Bekanntwerden die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, da auch strafrechtlich relevante Tatbestände vorzuliegen scheinen, so der Minister.

»"Die Betroffenen werden sich gegenüber dem Bundesheer und gegenüber dem Gesetz verantworten müssen und die Konsequenzen zu tragen haben."«

Minister Darabos

Tatbestand der Wiederbetätigung erfüllt

Das Zeigen eines Hitlergrußes und das "Heil Hitler"-Rufen kommt offenbar dem Tatbestand einer Wiederbetätigung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes gleich. Dieser Meinung ist Staatsanwalt Karl Rene Fürlinger, der in Salzburg für das Verbotsgesetz zuständig ist.

Ob die Wehrdienstpflichtigen mit einer Anklage rechnen müssen, kommt demzufolge auch darauf an, was sie mit dem Video bezwecken wollten. Die Aufnahmen der Öffentlichkeit zu unterbreiten, verstärke allerdings den Effekt, meinte Fürlinger.

NAZI... zustände in der SCHWAZRENBERGKASERNE

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.